17.03.2015 - 3.2 Änderung (Neufassung) der Entgeltordnung Wohnhe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- : Oberbürgermeister, FB Bildung und Sport FA
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 17.03.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:50
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bildung und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Rademacher bringt die Vorlage ein. Sie weist die Mitglieder auf die Änderungsgründe (Änderung der Härtefallregelung und der Anspruchsregelung sowie die Tariferhöhung der Essenspreise der Entgeltordnung) hin. Das vorliegende Angebot des Caterers war in der Elternkonferenz und in der Schulkonferenz vorgelegt worden. Die Verpflegungspreise würden sich von 160 EUR auf 190 EUR erhöhen. Inklusive der Unterkunftskosten wäre das ein Gesamtbetrag von 230 EUR pro Schüler.
Frau Rademacher ergänzt, dass eine sofortige Umsetzung nötig sei um die Schulverpflegung zu gewährleisten.
Herr Heintz bestätigt, dass eine Erhöhung der Verpflegungspreise nötig sei. Er erklärt sich mit der zeitlichen Planung einverstanden.
Herr Heintz ergänzt, dass die Entgeltordnung für alle Schüler eine Unterkunft ermöglichen soll. Bisher wurden hier nur die bereits im Wohnheim wohnenden Schüler berücksichtigt. Auch die Schüler von außerhalb sollen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt bekommen. Die Schulleitung soll in die Entscheidungsfindung über den Wohnheimplatz einbezogen werden, da es sich in der Regel um die Zuweisung des Wohnplatzes für „Nichtsportler“ handelt. Auch diese sollten ein Anrecht auf eine Unterkunft haben.
Zudem sollen die Mietverträge der SEK 1 und SEK 2 je nach Dauer des Schulbesuches angepasst werden.
Herr Heintz teilt hierzu eine Tischvorlage aus (siehe Anlage 1).
Frau Dr. Magdowski bittet um Beschlussfassung laut Verwaltungsvorlage.
Herr Klemund und Herr Heintz betonen noch einmal, dass der Mietvertag auch für Schülerinnen und Schüler von außerhalb möglich sein soll.
Herr Wollenberg merkt an, dass Priorität die Unterbringung der Leistungssportler hat.
Herr Viehrig schlägt vor die Entgeltordnung so zu beschließen. Weitere Änderungen sollen zwischen dem FB 21, der Schule, den Elternvertretern und der Luftschiffhafen GmbH noch einmal separat abgestimmt werden.
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Neufassung der Entgeltordnung für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung für Schülerinnen und Schüler der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“, im Wohnheim Zeppelinstraße 114-117, 14471 Potsdam gemäß Anlage.
Der § 5 der Neufassung Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
„Die Neufassung der Entgeltordnung für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung im Wohnheim der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“, Zeppelinstraße 114-117, 14471 Potsdam tritt am 01. August 2015 am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
Anlagen zur Vorlage
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