29.09.2015 - 4.2 Sachstand Personenbeförderung in der Goethe-Gru...

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Herr Richter stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die Ergebnisse zur Umsetzung der Personenbeförderung in der Goethe-Grundschule vor. (siehe Anlage 1)

 

Herr Viehrig  betont, dass es  bei einer Pilotschule Inklusion, wie der Goethe-Grundschule wichtig sei, dass Schülerinnen und Schülern, wie im bekannten Einzelfall, mit vorübergehender Mobilitätseinschränkung weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, an ihrer Schule zu bleiben.

 

Auf Nachfrage von Herr Keller mit Bezug auf die Variante C der Präsentation erklärt Herr Richter, dass die freien Horträume im Altbau nicht für eine Erhöhung der gigkeit genügen. Weiterhin fehlen Turnhallen- und Außensportanlagenkapazitäten für erhöhte Zügigkeit. Auch entsprechen die vorhandenen Horträume nicht den Anforderungen an Klassenräumen.

 

Herr Viehrig schlägt vor, auch dieses Thema auf die Tagesordnung der AG Schulentwicklungsplanung am 08.10.2015 zu setzen.

 

Es schließt sich eine Diskussion an.

 

Frau Rademacher erklärt, dass laut Planung für jede vorhandene Schulform eine barrierefreie Schule eingeplant wurde. Außerdem werden Kosten für die Schülerbeförderung übernommen. Damit besteht die Möglichkeit  auch Schulen zu besuchen die weiter weg liegen.

 

Herr Sima geht auf die Wilhelm von Türk Schule ein. Auch Inklusion für Hörgeschädigte müsse finanzierbar sein. Herr Richter erklärt, dass die finanzielle Unterstützung des Landes von ca. 250 Tsd. Euro pro Jahr für das ganze Land Brandenburg bei weitem nicht ausreichend sei, um alle Vorhaben zum Thema Inklusion umzusetzen zu können.

 

Herr Sima betont, man müsse perspektivisch planen. Inklusion müsse vorab geschaffen werden um solchen Problemen vorzubeugen.

 

Herr Viehrig freut sich, dass der KIS in Absprache mit der Schule und den Eltern eine Kleine Lösungumsetzt. Dies entspricht auch dem Anliegen des CDU-Antrags.

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