15.12.2015 - 3.2 Berücksichtigung von Vorbereitungsklassen bei d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Magdowski berichtet über die Dezernentenrunde im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) vom 30.11.2015 zum Thema Flüchtlinge.

Die ruhende Schulpflichtfür die Flüchtlingskinder besteht nur solange, wie sich diese in der Erstaufnahmestelle befinden. Danach sollen diese Kinder in Vorbereitungsklassen unterrichtet werden.

Für die Einrichtung der Vorbereitungsklassen müssen in der Schulentwicklungsplanung auch weitere Stellen für Lehrkräfte mit eingeplant werden. Die Raumbedarfsempfehlungen des MBJS sehen bisher keine Regelungen zu Räumen für Vorbereitungsklassen vor.

 

Herr Keller führt aus, dass das MBJS mit seinen Raumbedarfsempfehlungen keine verpflichtende Richtlinie vorgegeben hat, und man durch begründete Mehrbedarfsanmeldung zusätzliche Räumlichkeiten beantragen könne.

 

Herr Richter stellt dar, dass das Innenministerium (MI) die Vorgaben des MBJS als Maßstab sieht. Auch sei die Genehmigung einer solchen Finanzierung im Wirtschaftsplan erst wieder ab dem nächsten Jahr möglich.

 

Herr Weiberlenn ergänzt, dass die MBJS-Empfehlungen einen Stammklassenraum für jede Klasse vorsehen, dies würde auch für die Vorbereitungsklassen gelten. Er sieht die zusätzliche Finanzierung als Hauptproblem.

 

Es schließt sich eine Diskussion an, in der es auch um die mögliche Zügigkeitserhöhung an den Schulen geht. Im Ergebnis wird sich darauf geeinigt, dass der Antrag richtig ist und in der nächsten Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung über die Anpassungsbedarfe gesprochen werden muss.

 

Der Antrag wird wie folgt geändert zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Planung/Errichtung neuer Schulstandorte in der Landeshauptstadt Potsdam Räumlichkeiten (u.a. r Vorbereitungsklassen) r den gestiegenen Bedarf zu berücksichtigen. r aus dem Ausland zugezogene Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen. Die Berichterstattung möge im Rahmen der regulären Berichte zum Schulentwicklungsplan erfolgen. Eine Entscheidung über die Anpassung der bestehenden Planungen ist in der AG Schulentwicklungsplanung zu treffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8066&TOLFDNR=100805&selfaction=print