14.01.2015 - 4 Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge in der La...

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Der Ausschussvorsitzende erteilt Frau Müller-Preinesberger (GBL3 Soziales, Gesundheit und Ordnung) das Wort.

 

Frau Müller-Preinesberger führt aus, dass der Druck auf die Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme von Flüchtlingen durch das Land Brandenburg immer höher wird. Derzeit beträgt die Aufnahmequote auch für das Jahr erneut ca. 400 Personen. Zur Sicherheit geht die LHP in ihrer Planung von einer Quote von 450 aus.

Die erste Unterkunft für Flüchtlinge ist eine Gemeinschaftsunterkunft. Derzeit gibt es 6 bereits genutzte Gemeinschaftsunterkünfte, 5 weitere sind in der Umsetzungsplanung. Das Land bezuschusst einmalig die Schaffung neuer Gemeinschaftsunterkunftsplätze in Höhe von 2.300 Euro pro Platz.

Frau Müller-Preinesberger führt die Kosten der Unterkunft der Gemeinschaftsunterkünfte aus:

 

Kosten der Unterkunft:

An der alten Zauche“ 15 Euro

Hegelallee“ 11 Euro

Dortustraße“ 14 Euro

Lerchensteig“ 20 Euro

Alte Feuerwache“ 54 Euro - Notunterkunft

Horstweg“ 15 Euro

 

Nicht eingerechnet sind hier die Kosten für die begleitende Sozialarbeit und Bewachungskosten.

Der Modulbau im „Lerchenweg“ hat sich aufgrund der hohen Nachfrage nach Containern verteuert.  Die Beschaffungskosten sind noch nicht abschließend ermittelt.

 

Die „Alte Feuerwache“ musste aufgrund von hohem Druck durch das Land als Notunterkunft eingerichtet werden (die Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt war und ist überbelegt). Aufgrund der vergleichsweise geringen Standards wurde ein Mietvertrag nur für 5 Monaten abgeschlossen. Da die derzeit in der Umsetzungsplanung befindlichen Standorte  teilweise im 1. Quartal aktiviert werden können, soll dieser Standort spätestens zum 30.4.2015 aufgegeben werden.

 

Bei Wohnungsverbünden handelt es sich um einzelne Wohnungen, die den Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden, allerdings ohne eigenen Mietvertrag und mit entsprechender sozialarbeiterischer Betreuung.

 

Kosten der Unterkunft:

Haeckelstraße“: 13 Euro

Staudenhof“: 7 Euro

Grotrianstraße“: 15 Euro

 

Um die investiven Zuschüsse vom Land für den einzelnen Platz zu erhalten, ist entscheidend, dass das Land die Wohnverbünde als Gemeinschaftsunterkünfte anerkennt.

 

r die laufenden Kosten (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten der Unterkunft, Betreuungskosten und Kosten der Krankenhilfe) erhält die LHP pro Flüchtling jährlich 9011,00 €.

 

Herr Linke möchte wissen, welche Zusatzkosten bei den Wohnungsverbünden gegenüber den Gemeinschaftsunterkünften entstehen.

 

Frau Müller-Preinesberger erwidert, dass Wachschutzkosten genauso wie bei Gemeinschaftsunterkünften anfallen. Diese sind bei Wohnungsverbünden je Flüchtling höher als bei Gemeinschaftsunterkünften. Dies ist auf die Anzahl der Plätze zurückzuführen. Beispielsweise ist der Wachschutz für 100 Personen in der GU genauso teuer wir für eine 50er Unterkunft, anteilig erhöhen sich  die Kosten pro Platz.

Ansonsten fallen alle Kosten bei Wohnungsverbünden an wie bei Gemeinschaftsunterkünften.

 

Herr Prof. Dr. Meyerhöfer führt aus, dass das Land eine zeitliche Obergrenze zur Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften von einem Jahr vorsieht.  Man sollte diese auch als Obergrenze in Potsdam beibehalten.

 

Frau Müller-Preinesberger entgegnet, dass es kein Gesetz sondern eine Empfehlung zur zeitlichen Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften gebe. Vielmehr habe sich Potsdam den nicht beschlossenen - Empfehlungen des Landtages sowohl hinsichtlich der Quadratmeterflächen, dem Betreuungsschlüssel und der Dauer der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft angeschlossen. Jedoch bietet der Wohnungsmarkt in Potsdam nicht genügend Möglichkeiten um Flüchtlinge innerhalb eines Jahres in geeigneten Wohnungen unterzubringen.  Außerdem ist zu bedenken, dass nicht jeder Flüchtling ein Wohnungsangebot annimmt. In einigen Fällen haben Flüchtlinge Angst allein zu wohnen und bevorzugen weiterhin die gewohnten Gemeinschaftsunterkünfte.

 

Herr Prof. Dr. Meyerhöfer merkt an, dass das Wohnberechtigungsverfahren in der Landeshauptstadt Potsdam für Flüchtlinge schwierig sein könne.

 

Frau Müller-Preinesberger erwidert, dass es in Potsdam Sozialarbeiter mit migrantenspezifischem Hintergrund gebe, die sich um die Flüchtlinge kümmern.

 

Entsprechend den angesprochenen Empfehlungen ist in der LHP derzeit ein Sozialarbeiter für 80 Flüchtlinge, bei traumatisierten für 40, zuständig. Dieser Schlüssel kann nur in Gemeinschaftsunterkünften gehalten werden. Bei Unterbringung in Einzelwohnungen rde sich dieser Schlüssel zu derzeitigen Kosten nicht halten lassen können.

Trotz Gemeinschaftsunterkünften ist Potsdam bemüht allen Flüchtlingen eine größt mögliche Persönlichkeitsphäre zu gewähren.

 

Herr Wellmann fragt nach, ob für die neu aufzunehmenden Flüchtlinge ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

 

Frau Müller-Preinesberger bejaht diese unter der Prämisse, dass 130 Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht werden und alle geplanten Plätze in Unterkünften besetzt werden können.

 

Herr Schüler bekräftigt, dass es keine Verpflichtung zu Gemeinschaftsunterkünften gebe. Jedoch sollte man zum einem den einmaligen investiven Zuschuss des Landes bedenken und zum anderem auch die höheren Kosten, die eine Wohnung mit sich bringt. Zumal in Potsdam kaum freie Wohnungen vorhanden sind, die dann noch zur Flüchtlingsunterkunft geeignet seien.

 

Herr Hinze fragt nach der Höhe des investiven Zuschuss des Landes.

 

2.300 Euro erhält Potsdam je NEU geschaffenen Flüchtlingsplatz in Gemeinschaftsunterkünften. Frau Müller-Preinesberger weist aber noch einmal dringlichst darauf hin, dass nicht alle freistehenden Wohnungen geeignet sind. So müsse man aufgrund von sozialer Verantwortung und unter Berücksichtigung des stadtgesellschaftlichen Gleichgewichts u.a. von Luxuswohnungen Abstand nehmen. Außerdem müssen sich Flüchtlinge wie „jeder andere“ auch um Wohnungen bewerben.

 

Herr Kirsch fragt nach, wie zurzeit die Aufteilung am Wohnungsmarkt sei (private / kommunale Vermieter).   

 

Frau Müller-Preinesberger antwortet, dass schätzungsweise 90 % der Wohnungen aus dem Bestand der Pro Potsdam stammen.

 

Herr Kirsch hätte gerne gewusst, ob es Ansprechpartner für private Vermieter in der Landeshauptstadt Potsdam gäbe.

 

Herr Jekel (Bereichsleiter Wohnen) ist der richtige Ansprechpartner.

 

Herr Heuer fragt nach, wie sich der Übergangsprozess gestaltet. Wann bzw. wie erfolgt der Umstieg von der Finanzierung zur Selbstfinanzierung?

 

Frau Müller-Preinesberger führt aus:

  1. Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften                   Asylgeld oder
  2. Bewerben für Wohnungen                                                               Geld nach SGBII
  3. Berufstätigkeit (+) und anerkannter Status = „normaler“rger kein Flüchtlingsstatus mehr

 

Herr Krämer bittet Frau Müller-Preinesberger bei dem 1. Flüchtlingsgipfel am 23.01.2015 dafür Sorge zu tragen, dass der 2. Flüchtlingsgipfel mit Vertretern von Vereinen etc. zeitnah stattfindet.

 

 

Herr Heuer dankt Frau Müller-Preinesberger für die ausführliche Darstellung zur Problematik Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

 

 

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