22.04.2015 - 4.2.1 Betrauungsakt der Landeshauptstadt Potsdam zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner informiert, dass es sich bei der vorliegenden Vorlage um die bereits im Januar 2015 in der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2015 im Zusammenhang mit der Einbringung der Bürgschaftsvorlage angekündigten Vorlage „Betrauungsakt…“ handelt.

Die Landeshauptstadt betraut die SWP unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Kriterien mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, hinsichtlich der Errichtung, der Unterhaltung und des Betreibens der städtischen Hallen- und Strandbäder. Da diese Aufgabe nicht kostendeckend erbracht werden kann, leistet die LHP jährliche Ausgleichzahlungen (Bäderfinanzierung). Die SWP unterwirft sich dabei dem Überkompensationsverbot. Die Betrauung wird zunächst auf 10 Jahre beschränkt.

Die Hinweise der Kommunalaufsicht wurden bereits eingearbeitet und abschließend durch den Fachbereich 93 Recht, Personal und Organisation, geprüft.

 

Herr Hintze stellt folgende Fragen:

 

  1. Frage:

Wie kommt es zur Steigerung des jährlichen Zuschusses auf 3,5 Mio. EUR pro Jahr? Im Rahmen der Badwerkstatt/ Malik-Verfahrens legten die Stadtwerke Zahlen vor, wonach der jährliche Zuschuss für Stern- und Brauhausbergbad bei 900 TEUR liegt. Dieser sollte mit dem Neubau am Brauhausberg auf 1,5 Mio. EUR steigen.

 

Antwort:

Herr Exner führt aus, dass sich die 3,5 Mio. Euro Zuschuss auf alle 4 Bäder beziehen. Frau Rademacher ergänzt, dass mit der Übertragung der Aufgaben auch eine Finanzierungsvereinbarung getroffen wurde. Diese sichert den Schul- und Vereinsschwimmbedarf sowie den Breitensport ab.

Der bisherige Zuschuss in Höhe von 1,5 Mio. EUR war bisher nicht auskömmlich.

Es schließt sich der Verweis auf die DS 13/SVV/0538 Sport- und Freizeitbad Brauhausberg - Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs, Fortschreibung des Finanzierungs- und Betreiberkonzeptes an.

 

 

  1. Frage:

Wie schließt die Stadt unzulässige Beihilfe aus? Wie soll der Nachweis für die tatsächliche Abrechnung der SWP gegenüber der LHP aussehen?“

 

Antwort:

Herr Exner hrt aus, dass eine Trennungsrechnung für die Bäderlandschaft Potsdam GmbH entwickelt wird.

 

  1. Frage:

Wieso ist die SWP und nicht die Bäderlandschaft Potsdam GmbH Dienstleister? Und wer ist der Gesellschafter der derlandschaft Potsdam GmbH?“

 

Antwort:

Die SWP erhält die Ausgleichsleistungen, da sie Eigentümerin des Anlagevermögens ist. Bezüglich der Aufgabenwahrnehmung kann die SWP selbst entscheiden, wie diese ausgeführt werden. Die SWP hält 100 % an derderlandschaft Potsdam GmbH.

 

  1. Frage:

Wie soll im Waldbad Templin und im Stadtbad Park Babelsberg Schulsport betrieben werden?

 

Antwort:

Das  Waldbad Templin und das Strandbad Park Babelsberg dienen in erster Linie dem Breitensport. Das Kiezbad Am Stern sowie das Bad am Brauhausberg stehen überwiegend für den Schulsport zur Verfügung und müssen diesen sicherstellen können.

 

  1. Frage:

Im Betrauungsakt werden ausreichende Beckenzeiten für das öffentliche Schulschwimmen zugesichert. Was versteht die LHP darunter?

Wie wird mit dem zusätzlich zur Verfügung stehenden Bahnen im neu zu bauenden Bad am Brauhausberg umgegangen? Erhalten Vereine mehr Beckenzeiten?“

 

Antwort:

Frau Rademacher führt aus, dass zuchst als Orientierung die Beckenzeiten aus 2014 genutzt werden. Das Jahr 2014 repräsentiert einen positiven Mindestmaßstab.

 

  1. Frage:

Warum erfolgt keine Betreiberausschreibung für das neue Bad?“

 

Antwort:

Herr Exner informiert, dass zum Betrieb der Bäder die derlandschaft Potsdam GmbH gegründet wurde.

 

  1. Frage:

Die LHP fordert überhöhte Ausgleichszahlungen zurück. Wie sieht dieses konkret aus?“

 

Antwort:

Herr Exner erläutert, dass Rückzahlungen, soweit erforderlich, schriftlich abgefordert werden.

 

 

 

 

Der Vorlage wird zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Oberbürgermeister, den als Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Zusammenhang mit den Hallen- und Strandbäder Potsdams zu erlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage