17.06.2015 - 4.2.3 Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertages...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Tölke, Fachbereichsleiter 38 - Kinder, Jugend und Familie, bringt die Vorlage ein und führt  unter anderem aus, dass die Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in der Landeshauptstadt Potsdam seit 2003 nicht angepasst wurde, obwohl die entsprechenden Kosten gestiegen sind. Lediglich zum 01.01.2014 wurde die Beitragsfreiheitsgrenze auf 12.500 EUR angehoben.

 

In der sich anschließenden Diskussion wurde unter anderem nachgefragt,  aus welchem Grund als Berechnungsgrundlage das Bruttogehalt und nicht das Nettogehalt genommen wurde.

Herr Heuer erläutert, dass die Nettogehaltsgrundlage nicht sozial gerecht sei, da man sich über eine Steuererklärung arm“ rechnen könnte. Er führt hierzu aus, dass die Kitagebühren durch die Eltern bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.

Herr Linke schlägt vor, die Vorlage aufgrund von aktuellen Entwicklungen, wie ein Schreiben der AWO zur Kitasatzung, zurückzustellen.

Dieser Vorschlag findet keine Mehrheit.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die o. g. Drucksache zur Abstimmung.

 

Die Vorlage wird ungeändert beschlossen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten (Kita und Tagespflegestellen) der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Satzung) mit Inkrafttreten zum 01.09.2015.

 

Die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.001 EUR wird mit Wirkung zum 01.09.2015 aufgehoben und auf nunmehr 149.001 EUR festgesetzt. 

 

Die Beitragsfreiheitsgrenze wird erneut, nunmehr von 12.500,99 EUR auf 17.000,99 EUR, angehoben.

 

In den nächsten zwei Haushaltsjahren ist eine Wirkungsanalyse vorzunehmen und über eine Neufassung der Satzung zu entscheiden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage