18.06.2015 - 3.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpar...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie. Er geht auf die Besonderheit bei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ein, bei denen keine unmittelbaren Bauänderungsanträge möglich seien. Anhand einer PowerPoint-Präsentation stellt er den Sachstand dar und weist zugleich auf die Frage aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nach einer Durchwegung / Anbindung an die Grotrianstraße / Ziolkowskistraße, um den Spielplatz zugänglich zu machen hin. Diese sei zwar über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht möglich, eventuell aber über eine bereits erfolgte Anfrage bei der betreffenden Wohnungsgenossenschaft, deren Rückmeldung noch aussteht.

 

 

Herr Boede erkundigt sich nach der Größe der Fläche sowie nach den Ausgleichsmöglichkeiten, für die Herr Goetzmann beispielsweise die Aufwertung durch Pflegemaßnahmen anführt und Herr von Osten-Sacken die Ausgleichsmaßnahmen, wie sie in der Anlage zu dem Antrag aufgeführt sind, aufgreift.

 

 

Die Nachfrage von Herrn Wartenberg, ob das betreffende Gebiet eingezäunt sei, bejaht Herr Goetzmann und zeigt den Verlauf anhand der Karte auf. Auf die Nachfrage, wie mit der Vegetation an der Stelle der geplanten „Durchwegung“ umgegangen werden soll, gibt er an, dass man sich diesbezüglich mit der Wohnungsgenossenschaft verständigen werde.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich, ob erwähnter Zugang ermöglicht werden soll, was Herr Goetzmann bejaht.

 

 

Herr Beck (FB Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur) ergänzt, dass die Entscheidungen über Umwandlungen von Waldflächen und über den Ort der Ausgleichsmaßnahmen durch die Forstbehörde getroffen würden und das auch nur auf Antrag.

 

 

Herr Boede äert Bedenken bezüglich der Planungssicherheit. Er sieht die Bemühungen der Stadt, den Grünverlust auszugleichen nicht und hält den Antrag für nicht zustimmungsfähig.

 

 

Herr Goetzmann betont abschließend noch einmal, dass die Landeshauptstadt Potsdam auf den Ort der Ersatzmaßnahmen keinen Einfluss hat.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße" sowie der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 3, 4 und 5).
  2. Dem Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (siehe Anlage 6) wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert.
  3. Die Änderung des Flächennutzungsplans "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 7).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

1

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage