18.06.2015 - 3.7 Abfallentsorgungssatzung 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Kluge (FB Ordnung und Sicherheit) bringt die Vorlage ein und erläutert den Sachstand. Aus den Rückmeldungen der angeschriebenen Haushalte ergaben sich eine große Anzahl an Eigenkompostierern sowie Haushalte, die den Teilservice beantragten. Der ebenfalls zur Auswahl stehende Vollservice sei nur in sehr geringem Maße gewählt worden.

 

 

Herr Lack fragt nach der Absetzung der Kosten für Menschen mit Behinderung, was Frau Kluge verneint.

 

 

Auf Rückfragen einiger Mitglieder bezüglich unterschiedlicher negativer Angewohnheiten von Verbrauchern bzw. Unwissenheit gibt Frau Kluge an, durch anstehende Öffentlichkeitsarbeit ein Umdenken fördern zu wollen. Geplant seien Aufklärungsarbeit durch Flyer, Plakate in Wohngebieten, Filme, die bei den Verkehrsbetrieben zu sehen sein werden, Werbung im Internet sowie „Sortierhilfen“; die Verringerung der Restmüllabholung und mobile Wertstoffcontainer in den Hochsaisons. Neben allgemeiner Pressearbeit sollen auch Vermieter mit ins Boot geholt werden.

 

 

Herr Pahnhenrich hat Bedenken bezüglich der Kontrolle der Eigenkompostierer bzw. eines möglichen Wildkompostierens.

 

 

Frau Kluge erwidert, dass das Kontrollrecht in der Satzung enthalten sei und Kontrollen ohne vorherige Anmeldung erfolgen werden.

 

 

Frau Lentz regt als Hinweis für die Verwaltung Stichprobenkontrollen bezüglich eines Verstoßes gegen das Wildkompostieren an.

 

 

Auf die Nachfrage nach tierischen Abfällen bestätigt Frau Zierock (FB Ordnung und Sicherheit), dass bezüglich Kochabfällen bei privaten Haushalten kein gesonderter Antrag nötig sei.

 

 

Die Nachfrage von Herrn Matz, ob die Anlage in Nedlitz bestehen bleibt, bejaht Frau Kluge.

 

 

Herr Rietz erkundigt sich nach dem Stand der Verwertung und den derzeitigen Einnahmen.

 

 

Frau Kluge gibt daraufhin an, dass man mit der STEP (Stadtentsorgung Potsdam GmbH) im Gespräch sei. Eine Ausschreibung für die Verwertung erfolgt nächstes Jahr. Einnahmen werden im Moment keine erzielt. In vielen Bereichen fehlten die Erfahrungswerte, die man erst mit dem ersten Betrieb sammeln könne.

 

 

Herr Jäkel schlägt vor, im Laufe des ersten Zyklus auch zu prüfen, ob die in § 22 Absatz 2 der Abfallentsorgungssatzung benannte einwöchige Entleerung der Biotonnen nicht auch alle zwei Wochen möglich sei.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallentsorgungssatzung)

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage