19.11.2015 - 3.3 Sicherung von Potsdams Kleingärten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Wolfram (Bereich Stadterneuerung) gibt einen kurzen Einblick in den Sachstand und teilt mit, dass eine detaillierte Behandlung der Sache in der Kleingartenkommission erfolgen wird, und zwar voraussichtlich im nicht öffentlichen Teil, da hier datenschutzrechtliche Belange, wie beispielsweise Aussagen zu Pachtverträgen, zu beachten wären.

 

Herr Jäkel bestätigt die gerade getätigten Aussagen und ruft noch einmal einen zurückliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE in Erinnerung, der dieselben Ziele verfolgte wie der hiesige. Er beantragt folgende Ergänzung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Januar 2016 der Stadtverordnetenversammlung ein abgestuftes Konzept zur Sicherung der aller in Flächennutzungsplan und Kleingartenentwicklungskonzeption ausgewiesenen Kleingartenanlagen, deren Flächen sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden und deren Fortbestand gefährdet sein könnte, vorzulegen.

Für diejenigen Flächen, für die zur Sicherung der derzeitigen Nutzung ein vordringliches Planungserfordernis besteht, weil sie nicht mit anderen Mitteln gesichert werden können, sind gleichzeitig mit dem Konzept auch Aufstellungsbeschlüsse für entsprechende Bebauungspläne und die erforderlichen Veränderungssperren zur Entscheidung vorzulegen. Es sollen Optionen langfristiger Vertragslösungen und/oder dinglicher Sicherungen geprüft und dargestellt werden.

 

Herr Walter stimmt dieser Ergänzung als Einbringer zu.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den ergänzten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Januar 2016 der Stadtverordnetenversammlung ein abgestuftes Konzept zur Sicherung der aller in Flächennutzungsplan und Kleingartenentwicklungskonzeption ausgewiesenen Kleingartenanlagen, deren Flächen sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden und deren Fortbestand gefährdet sein könnte, vorzulegen.

r diejenigen Flächen, für die zur Sicherung der derzeitigen Nutzung ein vordringliches Planungserfordernis besteht, weil sie nicht mit anderen Mitteln gesichert werden können, sind gleichzeitig mit dem Konzept auch Aufstellungsbeschlüsse für entsprechende Bebauungspläne und die erforderlichen Veränderungssperren zur Entscheidung vorzulegen. Es sollen Optionen langfristiger Vertragslösungen und/oder dinglicher Sicherungen geprüft und dargestellt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.