19.11.2015 - 3.2 Abfallgebührensatzung 2016

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Hagenau das Wort.

 

Herr Jablonowski (Wohnungsgenossenschaft Karl Marx Potsdam e. G.) übernimmt das für Herrn Hagenau bestätigte Rederecht. Stellvertretend für den Arbeitskreis Stadtspuren empfiehlt Herr Jablonowski die vorliegende Abfallgebührensatzung abzulehnen. Er verweist auf das Schreiben des Arbeitskreises Stadtspuren vom 21.10.2015, das den Mitgliedern vorliegt. Er beklagt eine drastische Gebührenerhöhung sowie eine niedrige Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung. Er befürchtet zudem eine zunehmende Verunreinigung bei Wertstoffen und der Biotonne, da anzunehmen sei, dass nach Einführung der Neuerungen weniger Müll getrennt würde.

 

 

Frau Kluge (FB Ordnung und Sicherheit) erläutert die Neuerungen der vorliegenden Abfallgebührensatzung und geht auf die geplanten Entleerungszyklen ein. Sie macht deutlich, dass das Ziel der Einführung der Biotonne, die Trennung von biogenen Abfällen vom Restmüll sei. Der Umgang mit der Biotonne sei für die Verwaltung wie auch für die Bevölkerung Neuland. Verlässliche Zahlen zu Entleerungszyklen oder benötigten Tonnengrößen lägen daher noch nicht vor. Dies bedarf einer gewissen Probezeit, die dann evaluiert werden müsse. Während dieser Erprobungsphase sei eine Ummeldung für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei, sodass Tonnengröße aber auch Entleerungszyklus im laufenden Jahr gebührenfrei an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden könnten. 

 

 

Herr Jäkel bringt nachfolgenden Änderungsantrag zur Abfallgebührensatzung der Fraktion DIE LINKE vom 17.11.15 ein und erläutert ihn.

 

Der § 5 des Entwurfs der Abfallgebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

Im Absatz (3) Gebühren Bioabfall sind sachgerecht geringere Gebühren für die 14-gliche Leerung der 60 Liter Tonnen und der 120 Liter Tonnen in der Tabelle zu ergänzen.“

 

 

Eine solche Änderung habe eine erhebliche Kosteneinsparung zur Folge und hätte bereits ab Beginn der Einführung der neuen Abfallgebührensatzung wirtschaftlich positive Auswirkungen.

 

Zusätzlich bringt er den nachfolgenden Änderungsantrag zur Abfallentsorgungssatzung der Fraktion DIE LINKE ebenfalls vom 17.11.15 ein.

 

Der § 22 des Entwurfs der Abfallentsorgungssatzung (DS 15/SVV/0376) 2016 ist wie folgt zu ändern:

 

Absatz (2) erhält folgende Fassung:

Die Biotonnen werden grundsätzlich 14-glich an den gleichen Wochentagen geleert. Für Grundstücke, bei denen das Fassungsvolumen der Behälter für den anfallenden Bioabfall nicht ausreicht, oder deren Nutzer aus anderen Gründen eine wöchentliche Entleerung wünschen, wird auf Antrag eine wöchentliche Entleerung durchgeführt.“

 

 

Auch hieraus ergäben sich deutliche Kostensenkungen und damit einhergehend verbundene Senkungen der Wohnkosten.

 

 

Abschließend bringt noch er den Ergänzungsantrag zur Abfallgebührensatzung der Fraktion DIE LINKE vom 17.11.2015 ein.

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Abfallgebührensatzung Einsparpotentiale bei den Verwaltungskosten zur Entsorgung des Bioabfalls zu suchen und baldmöglichst umzusetzen. Weiterhin wird er beauftragt, ein bürgerfreundliches Verfahren zur Präzisierung der Entleerungszyklen und Tonnengrößen nach Vorliegen der Gebührensatzung einzuführen.“

 

Er bittet jeweils um Zustimmung.

 

 

Herr Piest bringt den Änderungsantrag der Rathauskooperation ein, der bereits im gestrigen Finanzausschuss positiv votiert wurde.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, per 30.06.2016 eine Evaluation zur Abfallentsorgung im Rahmen der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne durchzuführen.

 

Im Ergebnis sollen die Auswirkungen der Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Abfallentsorgung analysiert werden und eine Anpassung der Gebührensatzung 2016 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse vorgenommen werden.

 

Die überarbeitete Gebührensatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 für eine Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Hier sei auch die Evaluierung der Entleerungszyklen beinhaltet. Auch er vertritt die Meinung, dass man der Bevölkerung erst einmal Gelegenheit zum Sammeln von Erfahrungen mit den Neuerungen geben sollte.

 

 

Herr Walter fragt nach der Summe der bei der Verwaltung zur Biotonne eingegangenen Freistellungsanträge.

 

 

Frau Kluge reagiert auf die zuvor geäerten Einwände und erklärt, dass eine Kostensteigerung nicht allein auf die Einführung der Biotonne zurückzuführen sei. Unter anderem die Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge spiele ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Kosten.

Zu den Freistellungsanträgen nennt sie eine Zahl von 5000 Anmeldungen zur Eigenkompostierung, deren tatsächliche Durchführung im Nachhinein kontrolliert werden müsse.

 

 

Herr Matz macht darauf aufmerksam, dass die zur Wahl stehenden Tonnengrößen nur schwer an den tatsächlichen Bedarf eines Haushaltes anzupassen seien. Zu große Tonnen wären zum Termin der Abholung noch nicht voll. Er schlägt den Einsatz von kompostierbaren cken vor, die dieses Problem beheben würden. Zudem gehe die Abfallgebührensatzung nicht auf saisonale Abfälle ein, wie sie in Kleingärten entstünden. Der Entleerungszyklus sollte daher von jedem Haushalt selbst bestimmt werden können, also jeder solle selbst entscheiden dürfen, zu welchen Abholungsterminen er seine Tonne herrausstellt und zu welchen nicht. Aufgrund der Ausstattung der Tonnen durch Strichcode bzw. Chip sollte dies machbar sein. Zudem möchte er wissen, wie der Biomüll ab 2016 entsorgt wird.

 

 

Frau Kluge geht nochmals auf die Ziele der Neuregelungen der Abfallgebührensatzung ein. Abfallvermeidung und eine gesteigerte Entnahme von Wertstoffen aus dem Müll seien oberste Priorität. Eine Anpassung an den eigenen Bedarf soll durch die Verkleinerung der Tonnen sowie durch die Anpassung des Entleerungszyklus erfolgen, was mit einer konsequenten Öffentlichkeitsarbeit verbunden werden soll. Die passenden Parameter lassen sich erst durch eine zu evaluierende Erprobungsphase festgelegen, die die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) für ihre Tourenplanung benötigt. Bezüglich des Abholungsbedarfs von saisonalen Gartenabfällen gebe es die Möglichkeit, Container zu bestellen. Gartenabfällen können aber auch in der Biotonne oder über den Wertstoffhof entsorgt werden. Aber auch das müsse evaluiert werden. Ab dem 1.1.2017 erfolgt eine Vergabe für die Abnahme des Biomülls durch eine vorher europaweit durchgeführte Ausschreibung. Vorher wird der Biomüll durch die Firma Pro Arkades, Kompostierungsgesellschaft mbH & Co KG in Zossen abgenommen und kompostiert. In dem Verwertungspreis werden Erlöse von ca. 1  je 1000kg Biomüll einkalkuliert.

 

 

Zur 14-glichen Abholung schlägt Herr Piest die Verwendung von Biofilterdeckeln vor. Aufgrund des dichteren Abschlusses der Tonne re eine Abholung in größeren Intervallen möglich.

 

 

Laut Frau Kluge sind Biofilterdeckel bereits im Einsatz, erzielten jedoch ein eher durchwachsenes Ergebnis.

 

 

Herr Jäkel gibt zu Protokoll, dass der zweite Satz seines eingebrachten Ergänzungsantrages,Weiterhin wird er beauftragt, ein bürgerfreundliches Verfahren zur Präzisierung der Entleerungszyklen und Tonnengrößen nach Vorliegen der Gebührensatzung einzuführen.“ als erledigt betrachtet wird, wenn die Verwaltung der kostenfreien Ummeldung von Abholungszyklus und Tonnengröße für die Bürgerinnen und Bürger zusagt.

 

 

Frau Kluge führt aus, dass das sowieso der Fall ist.

 

 

Nach weiteren Anmerkungen stellt der Ausschussvorsitzende die eingebrachten Anträge zur Abfallgebührensatzung (15/SVV/0634) und Abfallentsorgungssatzung (DS 15/SVV/0376) zur Abstimmung.

 

 

1. Änderungsantrag der Kooperation zur Abfallgebührensatzung (DS 15/SVV/0634)

 

 

Die StVV möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, per 30.06.2016 eine Evaluation zur Abfallentsorgung im Rahmen der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne durchzuführen.

 

Im Ergebnis sollen die Auswirkungen der Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Abfallentsorgung analysiert werden und eine Anpassung der Gebührensatzung 2016 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse vorgenommen werden.

 

Die überarbeitete Gebührensatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 für eine Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

 

2. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abfallgebührensatzung (DS 15/SVV/0634) vom 17.11.2015

 

Der § 5 des Entwurfs der Abfallgebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

Im Absatz (3) Gebühren Bioabfall sind sachgerecht geringere Gebühren für die 14-gliche Leerung der 60 Liter Tonnen und der 120 Liter Tonnen in der Tabelle zu ergänzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

3/2/1 angenommen.

 

 

3. den geänderten Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abfallgebührensatzung (DS 15/SVV/0634) vom 17.11.2015 als Prüfauftrag

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Abfallgebührensatzung Einsparpotentiale bei den Verwaltungskosten zur Entsorgung des Bioabfalls zu suchen und baldmöglichst umzusetzen. Weiterhin wird er beauftragt, ein bürgerfreundliches Verfahren zur Präzisierung der Entleerungszyklen und Tonnengrößen nach Vorliegen der Gebührensatzung einzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

3/0/3 angenommen.

 

 

4. Änderungsantrag der Kooperation zur Abfallentsorgungssatzung (DS 15/SVV/0376)

 

 

Die StVV möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, per 30.06.2016 eine Evaluation zur Abfallentsorgung im Rahmen der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne durchzuführen.

 

Im Ergebnis sollen die Auswirkungen der Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Abfallentsorgung analysiert werden und eine Anpassung der Abfallentsorgungssatzung 2017 Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse vorgenommen werden.

 

Eine überarbeitete Entsorgungssatzung bzw. Änderungssatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 für eine Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

 

5. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abfallentsorgungssatzung (DS 15/SVV/0376) vom 17.11.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der § 22 des Entwurfs der Abfallentsorgungssatzung 2016 ist wie folgt zu ändern:

 

Absatz (2) erhält folgende Fassung:

 

Die Biotonnen werden grundsätzlich 14-glich an den gleichen Wochentagen geleert. Für Grundstücke, bei denen das Fassungsvolumen der Behälter r den anfallenden Bioabfall nicht ausreicht, oder deren Nutzer aus anderen Gründen eine wöchentliche Entleerung wünschen, wird auf Antrag eine wöchentliche Entleerung durchgeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

3/3/0 abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abfallgebührensatzung (DS 15/SVV/0634) mit den zuvor beschlossenen Änderungen zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung)

 

inklusive der folgenden Änderungen:

 

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, per 30.06.2016 eine Evaluation zur Abfallentsorgung im Rahmen der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne durchzuführen.

 

Im Ergebnis sollen die Auswirkungen der Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Abfallentsorgung analysiert werden und eine Anpassung der Gebührensatzung 2016 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse vorgenommen werden.

 

Die überarbeitete Gebührensatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 für eine Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.

Der § 5 des Entwurfs der Abfallgebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

Im Absatz (3) Gebühren Bioabfall sind sachgerecht geringere Gebühren für die 14-gliche Leerung der 60 Liter Tonnen und der 120 Liter Tonnen in der Tabelle zu ergänzen.

 

3.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Abfallgebührensatzung Einsparpotentiale bei den Verwaltungskosten zur Entsorgung des Bioabfalls zu suchen und baldmöglichst umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage