19.11.2015 - 3.9 Baumschutzverordnung (PBaumSchV)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Datum:
- Do., 19.11.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Wilke das Wort.
Herr Wilke (Grüne Liga) wirbt dafür, die Baumschutzverordnung so zu belassen, wie sie derzeit ist und keine Änderungen an ihr vorzunehmen. Dabei bezieht er sich im Wesentlichen auf folgende drei Punkte, 1. „Befreiung von Bäumen aus den Auflagen der Verordnung im 3-Meter Bereich von Wohngebäuden“, 2. „Freistellung von Bäumen in öffentlichen Parkanlagen“ und 3. „Der Schutzgegenstand – Stammumfangsregelung“, die seiner Meinung nach nicht stichhaltig seien. Sein umfänglicher Redebeitrag hängt diesem Protokoll an.
Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Jürgen Kania das Wort.
Herr Kania (Inhaber der Baumschule Kania) bezieht sich in seinen Ausführungen auf den § 7 Absatz 2a des Entwurfes der Baumschutzverordnung (Stand: 31.8.2015; vormals geregelt in § 5 Absatz 3 PBaumSchV), in dem es um die Ersatzpflanzung einheimischer Laubbäume geht. Dieser Paragraf sei nicht mehr zeitgemäß und er plädiert dafür ihn den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Als Ersatzpflanzungen schlägt er Gehölze entsprechend einer von Fachleuten erarbeiteten Liste vor, die zusammen mit seinen Ausführungen diesem Protokoll anhängt.
Anlagen
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