22.01.2015 - 2 Informationen des Jugendamtes

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Frau Müller-Preinsberger informiert, dass am 15.01.2015 fünf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Potsdam aufgenommen wurden. Zunächst wurden die Jugendlichen in der Gemeinschaftsunterkunft auf dem Gelände der ehemaligen Feuerwache in der Werner-Seelenbinder-Straße untergebracht und sind mittlerweile in den Lerchensteig umgezogen. Sie macht darauf aufmerksam, dass eigentlich der Brandenburger Weg sagt, dass alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unter 16 Jahren automatisch einen Erziehungsbedarf haben und somit Hilfen zur Erziehung erhalten. Für die fünf Jugendlichen besteht laut Aussage der Erstaufnahmestelle kein Erziehungsbedarf. Eine Amtsvormundschaft ist durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beantragt.

Die Landeshauptstadt Potsdam plädiert dafür, dass jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling einen Erziehungsbedarf bescheinigt bekommt und Hilfen zur Erziehung erhält. Dies setzt aber voraus, dass der Bedarf in der Erstaufnahmestelle festgestellt und Hilfe zur Erziehung beantragt wird. Wenn der Erziehungsbedarf nicht im Vorfeld erkannt ist und sich erst im Nachhinein herausstellt, bekommen die Kommunen die Kosten nicht erstattet und haben diese somit selbst in voller Höhe zu tragen.

Abschließend informiert Frau Müller-Preinesberger, dass am 23.01.2015 der Asylgipfel der Landesregierung stattfindet, an dem sie gemeinsam mit dem Oberbürgermeister teilnehmen wird.

 

Frau Dr. Müller hat in Erinnerung, dass Potsdam bisher keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zugewiesen bekommen hat. Sie fragt, ob diese Verabredung mit dem Ministerium nun aufgehoben ist.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass die Landeshauptstadt Potsdam diesbezüglich vom Land angesprochen worden ist. Im Vorfeld gab es von Seiten des Landes Gespräche mit Trägern zu einer möglichen Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dies soll auch am 23.01.2015 auf dem Asylgipfel thematisiert werden.

 

Herr Boede verweist auf das entsprechende Angebot des Diakonischen Werkes in einem Objekt auf Hermannswerder. Dem Träger sollte analog dem Verfahren zur Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Lerchensteig freihändig der Auftrag gegeben werden.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass die Grundvoraussetzung ist, dass ein Bedarf an Hilfen zur Erziehung festgestellt ist. Die Hoffbauerstiftung ist aus ihrer Sicht grundsätzlich ein geeigneter Träger. Zwischenzeitlich gibt es allerdings weitere Träger, die ein Interesse signalisiert haben. Hier muss zwingend eine Ausschreibung erfolgen, um nicht einen Träger zu bevorteilen.

 

Herr Tölke betont, dass die Jugendlichen bei einem bestehenden Bedarf an Hilfen zur Erziehung in speziellen Einrichtungen betreut werden. Besteht dieser nicht, können die Jugendlichen in die Kommunen verteilt werden. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Jugendlicher einen Bedarf an Hilfen zur Erziehung hat, entstehen die Kosten für die Kommune. Wenn dieser bereits in der Erstaufnahmestelle festgestellt ist, werden die Kosten durch das Land getragen.

 

Frau Müller-Preinesberger stellt klar, dass dies einheitlich im Land Brandenburg geregelt werden muss. Zur Fristwahrung muss innerhalb von vier Wochen nach Einreise der Hilfebedarf festgestellt und angemeldet werden. Sie macht deutlich, dass sich die Landeshauptstadt Potsdam nicht der Verantwortung für die jungen Menschen entziehen möchte.

 

Herr Tölke ergänzt, dass, wenn sich ein erzieherischer Bedarf herausstellt, eine adäquate Hilfe organisiert wird.

 

Herr Otto fragt, was im Sinne einer Willkommenskultur für die Jugendlichen getan wird.

 

Frau Hübner weist darauf hin, dass auch bisher einzelne unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Potsdam gekommen sind, die in den bestehenden Einrichtungen aufgenommen und integriert wurden.

 

Frau Müller-Preinesberger verweist auf die Beschlussvorlage 15/SVV/0028 „Änderung des Beschlusses 14/SVV/1013 (Unterbringung und Betreuung der noch im Jahr 2014 durch die Landeshauptstadt Potsdam aufzunehmenden Flüchtlinge)“. Da die Wohnmodulanlage aus logistischen Gründen nicht auf dem geplanten Grundstück im Reiherweg aufgestellt werden kann, musste zur Realisierung der Unterbringung der Flüchtlinge ein anderer Standort gefunden werden. Die weitere Prüfung hat ergeben dass auf dem Grundstück in der David-Gilly-Straße, auf dem sich die Kita „Tönemaler“ befindet und auch der Ersatzbau für das „Ribbeckeck“ errichtet werden soll, auch die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge realisiert werden kann. Die Flüchtlingsunterkunft soll nun nicht mit 100 sondern mit 50 Plätzen errichtet werden. Dies wurde auch in der Auswahljury so besprochen. Die somit wegfallenden 50 Plätze müssen in anderen Einrichtungen kompensiert werden.

Mit Träger des „Ribbeckeck“ und der Kita „Tönemaler“ wurde dies bereits kommuniziert.

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass es zu Irritation in der Bevölkerung gekommen ist. Es ist geplant, dass die Drucksache am 28.01.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird. Danach werden am 29.01.2015 die Einladungen für die Bürgerinformationsveranstaltung verschickt.

 

Herr Boede macht deutlich, dass es vom Träger des „Ribbeckeck“ keine Zusage gibt. Er bittet um  eine inhaltliche Befassung dazu im Jugendhilfeausschuss.

 

Herr Tölke erklärt, dass ursprünglich als Ersatz für das „Ribbeckeck“ eine solitäre Lösung  geplant war. Dann sollte auf dem Grundstück in der David-Gilly-Straße in einem separaten Container die Flüchtlingsunterkunft errichtet werden. Nun besteht die Möglichkeit in einem Container mit räumlicher Trennung das „Ribbeckeck“ und die Flüchtlingsunterkunft unterzubringen.

 

Frau Frehse-Sevran weist darauf hin, dass entscheidend ist, welche Flüchtlinge an diesem Standort betreut werden sollen, um dies mit dem Kita-Betrieb vereinbaren zu können.

 

Daraufhin erklärt Frau Müller-Preinesberger, dass derzeit überwiegend Familien in die Landeshauptstadt Potsdam kommen.

Auf Nachfrage von Herrn Hohloch warum die Bürgerversammlung erst nach Beschlussfassung erfolgt, erläutert Frau Müller-Preinsberger das Verfahren.

Zunächst muss der Beschluss zum Standort gefasst werden, danach werden schnellstmöglich die Anwohner zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Nachdem der Standort feststeht, erfolgt anhand einer Ausschreibung die Trägersuche für die Betreuung der Flüchtlinge. Nach der Trägerauswahl und Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung wird eine zweite Informationsveranstaltung für die Anwohner durchgeführt, auf der sich dann der Träger vorstellt.

 

Herr Boede bittet die Verwaltung, zukünftig nur Vorlagen einzureichen, die in ihrer Aussage stimmen. Er bittet aus der Drucksache 15/SVV/0028 herauszunehmen, dass eine Abstimmung mit den Trägern erfolgt ist.

 

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.01.2015 die Nachnutzung der Biosphäre besprochen wurde. Eine mögliche Variante wäre die Nutzung durch eine Schule und eine Jugendeinrichtung. An dieser Variante wird weitergearbeitet.

 

Herr Tölke teilt mit, dass die Hoffbauerstiftung die Hoffbauer Kinder gGmbH gegründet und alle Kitas, die sich bisher in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes befanden, ab 01.01.2015 dahin übergeleitet hat.

 

Herr Kolesnyk informiert, dass derzeit durch den Unterausschuss die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses überarbeitet wird. Er bittet die JHA-Mitglieder, Hinweise und Anregungen an Frau Spyra oder Frau Ukrow zu geben.

 

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