22.01.2015 - 8.1 Auswahlverfahren und -kriterien Jugendhaus "el ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 22.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Tölke bringt die Drucksache ein und teilt mit, dass sich der Zeitplan aufgrund des geänderten Vergabeverfahrens etwas verschiebt. Der konkrete Zeitplan wird noch bekannt gegeben.
Herr Otto weist darauf hin, dass aufgrund der Auswahlkriterien auswärtige Bewerber keine Chance haben.
Frau Frehse-Sevran macht deutlich, dass aus ihrer Sicht die Matrix für mögliche Bewerber sehr undurchsichtig ist.
Herr Schmolke fragt, wie sich die Regionale Jugendhilfe-AG einbringt. Des Weiteren spricht er die Demografieprüfung an und fragt, warum angegeben ist, dass die Drucksache keine demografischen Auswirkungen hat.
Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass die Demografieprüfung ein älteres Verfahren ist, das durch Frau Trauth-Koschnick seinerzeit in ihrer Funktion als Sozialplanerin entwickelt hat. Die demografischen Auswirkungen der Drucksachen werden nicht evaluiert. Mit der vorliegenden Drucksache wird lediglich das Auswahlverfahren beschlossen. Dieses hat keine demografischen Auswirkungen.
Herr Tölke macht deutlich, dass die Priorisierung der Prüfkriterien durch die Auswahljury festgelegt werden sollte Es sollte der Jury überlassen werden, in welcher Intensität welche Kriterien bewertet werden.
Herr Wollenberg berichtet, dass die Wichtung der Prüfkriterien durch die Jury festgelegt wird. Nicht alle Kriterien sind gleichwertig. Es kann seiner Ansicht nach auch auswärtige Träger geben, die mit einem guten Konzept eine Möglichkeit haben.
Herr Otto bittet, wie Wertungskriterien nicht zu sklavisch zu sehen. Die Liste sollte seines Erachtens nach die Anhaltspunkte für eine Vorauswahl geben, um dann den oder die ausgewählten Träger zum Vorstellungsgespräch einzuladen.
Herr Boede betont, dass der Jugendhilfeausschuss unbedingt die Wichtung der Kriterien festlegen soll. Es sollten Schwerpunkt in der Wichtung herausgearbeitet werden.
Herr Ströber macht darauf aufmerksam, dass in der Auswahlkommission Mitglieder der regionalen Jugendhilfe AG´s und des Jugendhilfeausschusses vertreten sind. Das sind alles Fachleute.
Herr Tölke betont, dass alles, was hier vorgetragen wurde, in die Arbeit der Jury einfließen wird.
Herr Reinke regt an zu überlegen, dass die Arbeit mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine hohe Wichtung erhält.
Herr Wollenberg erklärt, dass in der Auswahljury die Wichtung festgelegt wird, bevor die Konzepte gelesen werden. Er weist darauf hin, dass nur das bewertet werden kann, was in den eingereichten Konzepten steht. Das Verfahren muss immer objektiv bleiben.
Herr Schmolke bittet, die Kriterien mit der laufenden Nr. 13,14 und 20 bis 22 besonders hoch zu bewerten.
Herr Boede stellt klar, dass dem Träger von vornherein die Schwerpunkte mitgeteilt werden müssen.
Frau Dr. Müller teilt mit, dass bei einer Ausschreibung genau beschrieben ist, was gefordert wird.
Frau Altenburg bittet um Verständnis, dass die neuen JHA-Mitglieder, die zum ersten Mal eine derartige Ausschreibung behandeln, viele Fragen zum Verfahren haben.
Herr Ströber stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte und Abstimmung über die vorliegende Drucksache.
Die Verwaltung nimmt die Anregungen zu den Schwerpunkten auf. Dies findet in der Bewertung Berücksichtigung.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens für das Jugendhaus „el centro“ einen geeigneten Betreiber auszuwählen.
- Grundlage hierfür bilden die von der Verwaltung erarbeiteten Auswahl-/Prüfkriterien (vgl. Anlage) unter Beachtung der freiwilligen europäischen Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen vom 16.11.2010 - 16319/10.
- In Abstimmung mit der Vergabestelle prüft und bewertet eine Kommission die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien. Die Prüfkommission ist zu bilden aus:
- einem/r Vertreter/in des Jugendhilfeausschusses,
- zwei Vertreter/innen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie (Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe / Qualitätsmanagement Jugendförderung),
- einem/r Vertreter/in der Regionalen Jugendhilfe-Arbeitsgruppe 2 (AG nach § 78 SGB VIII) und
- einem/r Vertreter/in der Arbeitsgruppe Jugendförderung (AG nach § 78 SGB VIII).
Das Votum der Prüfkommission wird der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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