26.02.2015 - 2.1 Vorschlag des Unterausschusses Jugendhilfeplanu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Liebe bringt den Antrag des Unterausschusses Jugendhilfeplanung ein:
Kriterien der Arbeit sollen sein:
- Verortung im PR 402 und 403
- Andockung an/ Zusammenarbeit mit vorhandener Stelle bzw. Einrichtung mit weiteren Stellen
- Mobile Angebote anbieten und eine Anlaufstelle im PR 402 aufweisen
- Hauptzielgruppe Lückekinder (9-14Jähreige)
- Kontaktaufnahme zu Flüchtlingsunterkünften
- Erfahrungen in der Arbeit mit Flüchtlingen
- Zusammenarbeit mit Schulen
- Netzwerkerfahrungen
Die Verwaltung tritt mit diesen Kriterien an den bisherigen Träger heran.
Ein Angebot soll nicht mehr nur an einem Ort sondern im Sozialraum unterbreitet werden. Hauptzielgruppe sollen die Lückekinder, also die 9- bis14-Jährigen sein. Es muss eine Kooperation mit anderen Einrichtungen erfolgen und dargestellt werden.
Der Träger braucht Erfahrung in der Arbeit mit Flüchtlingen und muss mit den Schulen zusammenarbeiten. Die Ansprüche des Jugendhilfeausschusses müssen an den Träger herangetragen werden.
Frau Dr. Müller hat Probleme mit der Idee, den letzten Träger anzusprechen, da die Stelle längere Zeit nicht besetzt war. Da hier ein völlig neues Arbeitsfeld aufgemacht wird, sollte die neue Qualität auch in einer Ausschreibung deutlich gemacht werden.
Herr Otto sieht die Nichtbesetzung der Stelle nicht in der Verantwortung des Trägers, daher schließt er sich dem vorliegenden Vorschlag an.
Herr Kolesnyk stellt fest, dass der bisherige Träger, wenn er die Aufgabe übernimmt, dies nicht alleine leisten kann. Wenn eine Ausschreibung erfolgt, ist die Stelle nicht vor 2016 besetzt, daher wäre die Möglichkeit der Einbindung des alten Trägers die bessere Variante.
Herr Wollenberg sieht einen Bruch in der Logik. Die Kriterien und die Verfahrensweise sollten getrennt abgestimmt werden. Er bittet um eine rechtliche Prüfung durch die Verwaltung, ob so verfahren werden kann ohne nochmalig auszuschreiben.
Frau Müller-Preinesberger teilt mit, dass eine rechtliche Prüfung noch nicht erfolgt ist. Wenn bei dem jetzigen Verfahren Unsicherheit besteht, bietet Frau Müller-Preinesberger eine zügige Prüfung und eine konzeptionelle Untersetzung des Vorschlags an.
Herr Ströber will nicht von 3 Jahren bewegter Geschichte reden. Glaubt man, der Träger kann die Kriterien erfüllen, sollte man dem Vorschlag des Unterausschusses folgen. Wenn nicht, gibt es noch einmal eine Zeitverzögerung. Dann kann selbst 2016 als Zeitfenster nicht gehalten werden.
Frau Dr. Müller fragt, welche Träger, welche Einrichtung im Blick der Vernetzung in der engeren Wahl sind. Ist es abwegig dieses Aufgabenfeld mit der Vernetzung an einen Träger zu geben?
Herr Harder teilt mit, dass sich der Unterausschuss intensiv mit der Thematik beschäftigt hat. Es muss aber mit den Trägern vor Ort über die Vernetzung gesprochen werden. Herr Harder wollte aber erst einmal grundsätzlich das Votum des Jugendhilfeausschusses abwarten.
Herr Kolesnyk teilt mit, dass Herr Becker bereits darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Vergabe an einen anderen Träger nur nach einer Ausschreibung möglich ist und für die bisherige Stelle die Qualitätsstandards der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht gelten.
Herr Liebe denkt, dass es der schnellste Weg ist, mit dem Träger zu sprechen und ihm den Vernetzungsgedanken nahezubringen.
Frau Frehse-Sevran möchte, dass mit dem Träger gesprochen wird, ob er es sich zutraut die Aufgabe zu übernehmen und dann die Diskussion in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu führen.
Herr Wollenberg sieht eine Ausschreibung, wo sich jeder Träger - auch der alte - bewerben kann, als die konsequentere Variante. Die Frage, ob sich der Träger die Aufgabe vorstellen kann, ist keine Entscheidungsbasis.
Herr Ströber verweist auf die Zeitschiene. In der Aprilsitzung müsste eine Entscheidung fallen.
Herr Kolesnyk bittet um getrennte Abstimmung:
Abstimmung der o.g. Kriterien:
Kriterien der Arbeit sollen sein:
- Verortung im PR 402 und 403
- Andockung an/ Zusammenarbeit mit vorhandener Stelle bzw. Einrichtung mit weiteren Stellen
- Mobile Angebote anbieten und eine Anlaufstelle im PR 402 aufweisen
- Hauptzielgruppe Lückekinder (9-14Jähreige)
- Kontaktaufnahme zu Flüchtlingsunterkünften
- Erfahrungen in der Arbeit mit Flüchtlingen
- Zusammenarbeit mit Schulen
- Netzwerkerfahrungen
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 15
Ablehnung: 0
Abstimmung des Verfahrens:
Die Verwaltung tritt mit den Kriterien an den bisherigen Träger heran. In der Aprilsitzung des Jugendhilfeausschusses muss dieser sein Konzept zur Umsetzung der Kriterien vorlegen, ansonsten erfolgt dann eine Ausschreibung.
Der Jugendhilfeausschuss kann dann auf der Basis des Konzeptes befinden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 3
Es erfolgt eine sofortige neue Ausschreibung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 12
Stimmenthaltung: 0