26.03.2015 - 2 Informationen des Jugendamtes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Müller-Preinesberger berichtet, dass es zur Aufnahme und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge eine erste Runde im MBJS mit Vertretern aus Potsdam und Potsdam-Mittelmark gegeben hat. Potsdam hat grundsätzliche Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Dies muss dann aber mit Hilfe eines freien Trägers erfolgen. Dazu soll Interessenbekundungs- oder Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.
Herr Tölke ergänzt, dass derzeit in Potsdam 9 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen wurden. Davon befinden sich 6 im Wohnprojekt in Fürstenwalde und 3 in Potsdamer Wohnunterkünften.
Herr Boede fragt, ob der Migrantenbeirat in das Verfahren einbezogen ist.
Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass die Einbindung von Jugendhilfeausschuss und Migrantenbeirat erfolgt, wenn das Verfahren anläuft.
Frau Dr. Müller verweist auf die Bestrebungen, das Bundesgesetz zu ändern und fragt, ob die Unterbringung in den bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden kann oder eine neue Einrichtung errichtet werden muss.
Herr Tölke erklärt, dass die ankommenden Jugendlichen in Obhut genommen werden und dann erfolgt immer eine Einzelentscheidung.
Wenn bekannt ist, in welcher Größenordnung eine Unterbringung erfolgen muss, wird dies beraten. Derzeit gibt es die Platzkapazitäten nicht. Über die Form der Betreuung muss fachlich diskutiert werden.
Frau Müller-Preinesberger teilt mit, dass derzeit von 40 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgegangen wird. Der Jugendhilfebedarf muss innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen beim BAMF beantragt werden, sonst muss die Kommune die Kosten für die Hilfen zur Erziehung tragen.
Seitens des Landes soll nun eine Clearingstelle eingerichtet werden, die den Antrag für den Jugendlichen stellt, um die Frist zu wahren, wenn es bis dahin nicht eine Lösung der Bundesregierung gibt.
Frau Dr. Müller fragt, ob es schon Überlegungen zu Investitionspauschalen für die Einrichtung von derartigen Plätzen gibt.
Daraufhin erklärt Frau Müller-Preinesberger, dass man noch nicht soweit sei. Die Jugendlichen werden aber auf die Zuweisungsquote angerechnet.
Tölke informiert, dass nach aktuellem Stand in 2015 in Potsdam 68 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren aufgenommen wurden.
Die Aufschlüsselung nach Altersgruppen sieht wie folgt aus:
0 – 6 Jahre = 23
7 – 12 Jahre = 26
13 – 17 Jahre = 19.
Herr Kolesnyk fragt, ob bereits klar ist, wie die Aufstockung der Schulsozialarbeit im Rahmen des dann 610- Stellen-Programms erfolgen soll.
Herr Tölke informiert, dass das Land beabsichtigt in der Zeit von 2015 bis 2018 jährlich 25 Stellen zu 20% zu finanzieren, um so auf 610 Stellen Landesweit zu kommen. Die restlichen 80% müssten durch die Kommunen finanziert werden.