25.06.2015 - 2 Informationen des Jugendamtes

Reduzieren

Herr Tölke informiert über die Anpassung der Schulentwicklungsplanung gemäß Beschlussvorlage 15/SVV/0473.

„Seit Beschluss des Schulentwicklungsplanes am 02. April 2015 gibt es eine verwaltungsinterne Projektgruppe, welche die Umsetzung des Schulentwicklungsplanes begleitet und sich zu monatlichen Abstimmungsrunden trifft. Neben Vertretungen von Stadtentwicklung, KIS, Recht, Finanzen und Presse wirkt Frau Ukrow als Vertreterin der Jugendhilfe mit. Die Federführung hat der Fachbereich Bildung und Sport. Alle Berichte und Beschlussvorlagen werden in der Projektgruppe vorberaten und von den Mitgliedern geprüft. Relevante Aussagen zu Hortentwicklungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden durch Frau Ukrow zu- bzw. eingearbeitet.

Die SVV-Beschlussvorlage „Anpassung Schulentwicklungsplanung“ beinhaltet im Wesentlichen aktualisierte Planungen zum Standort der nächsten neuen Grundschule mit Hort im Potsdamer Norden, die nun ab Schuljahr 2019/2020 auf dem Gebiet Rote Kaserne Ost ihren Betrieb aufnehmen soll. Es ist die zweite von drei Grundschul-/Hortstandorten, die laut Schulentwicklungsplan zu errichten sind. Die nun massive Bauweise anstatt der zuvor priorisierten Modulanlage kann 80 Jahre, d.h. viermal solange in Betrieb sein und ist daher in jedem Falle wirtschaftlicher.

Bis zur Fertigstellung wird am Standort der zukünftigen Gesamtschule an der Esplanade (Nähe Biosphäre) eine Modulanlage den Betrieb der zukünftigen Grundschule ab 2017/2018 beginnen und ab 2019/2020 in den Festbau umziehen. Das wird alle umliegenden  Grundschul- / Hortstandorte entlasten und wir können den Betrieb für die neue Einrichtung zeitnah ausschreiben. Damit kann der Hortträger bereits während der Bauphase die Errichtung begleiten und die Herrichtung mit seinen konzeptionellen Bedingungen abgleichen.

Diese Übergangsvariante ist erst kurzfristig vom KIS angeboten worden und auch Sicht eines guten Hortbetriebes unbedingt zu begrüßen. Die Kinder werden durch die vorzeitige „Eröffnung der Schule und des Hortes“ im Modulstandort bereits mit dem Lehrer- und Hortkollegium in die gemeinsame Grundschul-/Hortzeit starten, mit denen sie dann auch ins Festhaus ziehen.

Eine zwischenzeitliche Nutzung der vorhandenen Schulstandorte (Schule im Bornstedter Feld, Karl-Förster-Schule und die neue Schule in der Potsdamer Straße) würde sowohl die dort versorgten Kinder in Platznot bringen als auch Kontaktabbrüche zu den Pädagog_innen garantieren. Auf jeden Fall beim Hortbetrieb würden dann die Erzieher_innen, die bei den drei Trägern der jeweiligen Horte angestellt sein würden, nicht automatisch zum neuen Standort mitziehen können.

Um die Ausschreibung des zukünftigen Hortträgers zu planen, war der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bisher von ausreichend Zeit ausgegangen. Folgende Aussage im Beschlussvorschlag zwingt uns jedoch zu schnellstem Handeln: „Im Falle eines vorzeitigen und erhöhten Bedarfs an Grundschulplätzen aufgrund der zusätzlichen Versorgung von Flüchtlingskindern bzw. nach Vorliegen der aktualisierten Bevölkerungsprognose ist die Errichtung der Modulanlage bereits zum Schuljahr 2016/21017 vorzusehen.“

Daher sind wir bereits in der Vorbereitung der nächsten Ausschreibung der Hortträgerschaft, werden aber erneut nicht mit Anmeldbeginn für das Schuljahr 2016/17 (Dezember diesen Jahres) den Eltern der zukünftigen Erstklässler den Träger benennen können. Dieser wird analog der Ausschreibung des Trägers für die Bornimer Grundschule erst im Frühjahr vor der Einschulung fest stehen können. Auch wenn sich diese enge Zeitschiene für die Eltern der zukünftigen Schulanfänger hinsichtlich Hortwahl eher ungünstig auswirkt, würden die aktuellen Schulstandorte entlastet werden, was unsere ausdrückliche Zustimmung bekommt.“

 

Weiteren berichtet Herr Tölke über die Dezernentenberatung am 19.06.2015 im MBJS zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ und den damit in Zusammenhang stehenden geplanten Änderungen im SGB VIII sowie die mögliche Umsetzung im Land Brandenburg. Derzeit gibt es nach Vorstellung des MBJS folgende drei glichkeiten zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

-          Bildung von 3-4 Schwerpunktjugendämtern

-          Landesweite Verteilung mit Versorgungsregionen

-          Zentrale Einrichtung in Verantwortung des MBJS

Zur Bearbeitung des Themas wurde im MBJS eine Task force gebildet.

 

Frau Dr. Müller bittet, die Ausführungen zur Schulentwicklungsplanung vor der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2015 per E-Mail den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Dies wird durch Frau Müller-Preinesberger zugesagt.

 

Frau Dr. Müller fragt mit Bezug auf das Screening-Verfahren, das innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden soll, welche Rahmenbedingungen es gebensste, um diese Frist einzuhalten.

 

Herr Tölke erklärt, dass in dieser sehr kurzen Zeit der Hilfebedarf ermittelt, die Vormundschaft und das Asylverfahren eingeleitet werden müssen.

 

Frau Dr. Müller fragt, wo aufgestockt werdensste, um dies zu erfüllen.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass bei den Vormündern aufgestockt werdensste, da jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling einen Vormund benötigt. Auch im Bereich der Sozialarbeit müsste aufgestockt werden, um weitere mögliche Hilfebedarfe zu ermitteln. Im Verwaltungsbereich istr die Abrechnungen eine personelle Aufstockung erforderlich.

Derzeit kommen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland an z.B. in München an und werden dann auf das Bundesgebiet verteilt.

Es kann derzeit noch nicht genau gesagt werden, wieviel Zeit r ein sorgfältiges Clearing wirklich benötigt wird. Es wird auch davon ausgegangen, dass die ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge schulpflichtig sind. Auch hier muss es Lösungen geben.

Nach der Sommerpause wird die Verwaltung den Stadtverordneten den voraussichtlich benötigten Personalbedarf angeben können.

 

Herr Tölke macht darauf aufmerksam, dass es sich um das Erstscreening und um das Clearingverfahren handelt. r das Erstscreening ist eine Woche eingeplant, für das Clearingverfahren sind drei Monate vorgesehen.

 

Herr Liebe betont, dass er den Eindruck hat, dass beim Potsdamer Norden immer nur bis zum Bornstedter Feld gedacht wird. Er regt an, dass in der Verwaltung auch die nördlichen Ortsteile und die dort vorhandenen Ressourcen mit bedacht werden. Er möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch hier Möglichkeiten der Versorgung bestehen.

 

Frau Frehse-Sevran kann sich nicht vorstellen, wie innerhalb von 7 Tagen ein Erstscreening durchgeführt werden kann. Auch die Versorgung scheint aus ihrer Sicht sehr schwierig.

 

Herr Tölke erklärt, dass das Land von ca. 700 freien vorhandenen Plätzen im Land Brandenburg ausgeht. Wobei nicht alle vorhandenen Plätze vollstationäre Plätze sind.

 

Frau Hübner äert Befürchtungen, dass nicht genau die Plätze vorhanden sind, die dann benötigt werden.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass hier noch sehr viel Handlungsbedarf besteht. Sie sagt zu, weitere Informationen zu geben, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

Herr Kolesnyk verweist auf die ausgereichten Anmeldelisten für die Klausur des Jugendhilfeausschusses am 03.07.2015 von 16 20 Uhr und am 04.07.2015 von 10:00 14:00 Uhr im Treffpunkt Freizeit und bittet die Ausschussmitglieder, sich in die Listen einzutragen.

 

Reduzieren