17.02.2015 - 2 Informationen der Verwaltung

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Frau Müller-Preinesberger gibt einen Überblick über die Ausgaben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2013 und im Jahr 2014 (siehe Anlage).

 

Ein Bestandteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe (sog. Bildungspaket) ist die Übernahme der Mehraufwendungen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Gesetzliche Grundlage hierfür sind die §§ 28 Abs. 6 SGB II und 34 Abs. 6 SGB XII. Diese Übernahme der Mehraufwendungen war für die Schülerinnen und Schüler die das Mittagessen in einer Einrichtung gem. § 22 VIII (Hort) einnehmen gem. § 77 Abs. 11 SGB II bzw. § 131 Abs. 4 SGB XII bis zum 31.12.2013 befristet.

Um eine Ungleichbehandlung dieser Kinder zu vermeiden werden die Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Horten als freiwillige Leistung übernommen.

Hier entstanden weitere Ausgaben in Hohe von 65.829,00r 266 Kinder.

Insgesamt wurden also Leistungen in Höhe von 1.004.090,00 €r Bildung und Teilhabe ausgereicht.

 

Frau Basekow bittet um Information zum prozentualen Anteil der Kinder, die damit erreicht wurden.

 

Frau Müller-Preinesberger bietet an, auch eine Aufschlüsselung nach Leistungsbereichen vorzunehmen sowie die Auswertung zu den Leistungskreisen und den prozentualen Anteil der erreichten Kinder.

 

Herr Otto fragt, ob hier auch Öffentlichkeitsarbeit erfolgt.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass bei Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets massiv Werbung betrieben wurde. Inzwischen erfolgt die Werbung innerhalb der Einrichtungen.

 

Anschließend informiert Frau Müller-Preinesberger über den aktuellen Stand der Aufnahme von Flüchtlingen. Sie teilt mit, dass nach aktuellem Stand für 2015 durch die Landeshauptstadt Potsdam 550 Flüchtlinge aufzunehmen sind, dazu kommen noch 56 Flüchtlinge, die noch für das Jahr 2014 aufzunehmen sind und die 20 Flüchtlinge, die 2014 durch die Stadt Frankfurt/Oder aufgenommen wurden.

Somit besteht ein Unterbringungsbedarf für 626 Flüchtlinge im Jahr 2015. Bisher wurden in diesem Jahr 135 Flüchtlinge aufgenommen. Der Wohnungsverbund in der Grotrianstraße 13 geht noch im Februar 2015 ans Netz.

Die Bedarfe für 2015 können voraussichtlich befriedigt werden. Es werden alle Anstrengungen unternommen, die Unterbringung der Menschen in Wohnungen voranzubringen.

Zum 03.03. 2015 werden 48 Plätze am Standort Lerchensteig freigemeldet.

Die durch die Bundesregierung für 2015 und 2016 angekündigten Mittel in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro werden anteilig auf die Landkreise und Kreisfreien Städte umverteilt (unter Abzug einer Summe von 4 Mio. Euro, die für den weiteren notwendigen Ausbau von Erstaufnahmeeinrichtungen benötigt werden). Für die Landeshauptstadt Potsdam entspricht dies einer Summe von jeweils für 2015 und 2016 in Höhe von 675.000 Euro. Diese sind im Haushalt 2015/16 als Erträge zu finden.

 

Die Mittel für die Integration im Quartier sollen zukünftig transparenter verteilt werden. Insgesamt sind 150.000 Euro für Realisierung der Integration in die Nachbarschaft eingestellt. Dazu wird ein Konzept erarbeitet, dass den Stadtverordneten vorgestellt werden soll.

 

Herr Mertens fragt nach den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

 

Daraufhin erklärt Frau Müller-Preinesberger, dass innerhalb von 4 Wochen noch in der Erstaufnahmestelle Hilfen zur Erziehung beantragt werden müssen, da ansonsten die Kosten auf die Kommunen entfallen.

Laut Aussage von Minister Baaske werden alle erkennbar Minderjährigen in Eisenhüttenstadt in die Einrichtung nach Fürstenwalde gehen. Dort wird der HzE-Bedarf geprüft und erst danach erfolgt die Verteilung.

Es gibt bereits drei Interessenbekundungen zur Errichtung einer Einrichtung zur Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass die im Wohnungsverbund Haeckelstraße lebenden Flüchtlinge nach dem 31.12.2015 in anderen Einrichtungen oder Wohnungen untergebracht werden müssen. Sie fragt, ob es hier bereits eine Lösung gibt und ob dabei auch die Familien mit Kita- oder Schulkindern bedacht sind. Des Weiteren fragt sie, wann das Nachbarschaftskonzept vorgestellt werden kann. Sind die Haushaltsmittel mit einem entsprechenden Verwendungszweck unterlegt? Wie werden diese verwendet?

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass die Flüchtlinge möglichst in eigene Wohnungen ziehen sollen. Derzeit werden mit der ProPotsdam GmbH Gespräch geführt, dass möglicherweise nach der Sanierung wieder Wohnungen angemietet werden könnten.

Das Konzept soll dem GSI-Ausschuss  am 17.03.2015 vorgestellt werden.

Die Bundesmittel sind als Ertrag eingestellt, da die Aufwendungen erheblich gestiegen sind, z.B. bei der Krankenhilfe. Die Mittel dienen zur Entlastung der Kommunen im Asylbereich.

 

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass im Haus 2 auf dem Campus der Stadtverwaltung ein Raum gefunden wurde, der nach Freizug dem Behindertenbeirat zur Verfügung gestellt werden kann. Am 18.02.2015 findet die Besichtigung durch den Behindertenbeirat statt.

 

Herr Jekel informiert, dass der Bericht zur Wohnraumversorgung zukünftig mehr Analysen enthalten soll. Er soll als Doppelausgabe 2013/2014 zeitnah vorgelegt werden. Auch das Wohnungspolitische Konzept wird derzeit erarbeitet.

 

Frau Schulze bittet “zeitnah“ zu untersetzen.

 

Herr Jekel erklärt, dass der Bericht bis zur Sommerpause 2015 vorgelegt werden soll.

 

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Abstimmungsergebnis:

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Anlagen