19.05.2015 - 5 Report des Beauftragten für Menschen mit Behind...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Herr Richter stellt kurz den Report vor und verweist auf die Schwerpunkte. Dabei macht er deutlich, dass die Zahl der Flüchtlinge mit Behinderungen auch in der Landeshauptstadt Potsdam steigen wird. Dies bedeutet auch höhere Kosten für die Stadt, die nicht durch die Pauschale des Landes abgedeckt werden.

Ein weiteres Schwerpunktthema ist auch die Vermittlung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Aber auch die Internetseite der LH Potsdam wird weiter barrierefrei ausgebaut.

 

Herr Dr. Kwapis fragt nach der Quote  der Menschen mit Behinderung, die bei den städtischen Unternehmen eingestellt sind.

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass dazu eine Information im Hauptausschuss erfolgt ist.

 

Frau Schulze teilt mit, dass sie im Zusammenhang mit dem Bericht von Herrn Richter in der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2015 Fragen formuliert hat, die sie schriftlich an die Verwaltung gereicht hat, mit der Bitte, diese heute in der Sitzung des GSI-Ausschusses zu beantworten.

Sie fragt, ob es richtig ist, dass 2015 keine Bildungsgutscheine und Vermittlungsgutscheine, auch für Menschen mit Behinderung; gab.

Dies ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass die Vermittlung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt nicht über Vermittlungs- oder Bildungsgutscheine erfolgt. Die Integration von Menschen mit Behinderung erfolgt durch die Rehastelle.

Anschließend geht sie auf die schriftlich eingereichten Fragen von Frau Schulze ein.

 

Wie viele Menschen mit welchem Grad der Behinderung sind in den beiden Gemeinschaftsunterkünften An der Alten Zauche und Grotrianstraße untergebracht?

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass im Wohnungsverbund Grotrianstraße zwei Kinder mit einer Behinderung leben. In der Gemeinschaftsunterkunft Alte Zauche leben vier Erwachsene und drei Kinder mit Behinderung.

 

Wie gestaltet sich die persönliche Betreuung der Flüchtlinge mit Behinderung durch Mitarbeiter_innen der beiden Einrichtungen und/oder ehrenamtliche Betreuer?
Die persönliche Betreuung vor Ort findet, wie auch für die anderen Bewohner*innen, durch die im Schichtsystem von Mo - Fr von 08:00 - 20:00 Uhr anwesenden Sozialarbeiter*Innen statt. Die Sozialarbeiter*innen fungieren als Vermittler zwischen den Bewohner*innen und der fremden, neuen, deutschen Außenwelt. Jede*r Bewohner*in kann sich in allen Belangen an die Sozialarbeiter*innen wenden. Dort erhalten sie erste Informationen, Beratung und Begleitung in allen Bereichen oder werden an weitere Träger/Organisationen/Einrichtungen vermittelt, welche aufgrund von Spezifizierung besser geeignet sind (bsw. Migrantenberatung der Diakonie/Jugendmigrationsdienst/ Kita-Tipp/etc.). Diese erstreckt sich auch auf besondere Bedarfslagen wie z.B. Erklärung des komplizierten Versicherungssystems, Weiterleitung an spezielle Beratungsstellen wie Pflegestützpunkt, Bereich gesundheitssoziale Dienste etc. bis hin zu Terminvereinbarungen bei entsprechenden Ärzten und in Folge, falls weitere Schritte notwendig sind (Medikamente/ Fachärztesuche/ Operationen/ Rehabilitation etc.). Es wird auch immer aktiv nach Ärzt*innen gesucht, welche die jeweilige Muttersprache des/r Bewohner*in sprechen.

 

Über welche Zeiträume zwischen der Anmeldung bei einem entsprechenden Facharzt und dem Termin einschließlich der erforderlichen Dolmetscherbegleitung sprechen wir bei diesen Flüchtlingen?

Wie bei jedem anderen Bewohner Deutschlands ist es bei Allgemeinmediziner*innen, Gynäkolog*innen, Zahnärzt*innen und Kinderärzt*innen normalerweise problemlos möglich zeitnah Termine zu erhalten (gleicher/nächster Tag bis ~ 1 Woche, kommt auch auf Dringlichkeitsbeurteilung und Terminauslastung des/r Ärzt*in an). Bei Fachärzten wie etwa Neurolog*innen, Orthopäd*innen und Psycholog*innen können Termine ebenso schnell ermöglicht werden oder je nach Terminkalender des Arztes bis zu 2 Monate dauern, wobei im letzteren Fall auch nach weiter entfernten (Berlin) Ärzt*innen gesucht wird um möglichst zeitnah Termine zu erhalten.

Dolmetscher müssen mindestens 3 bis 5 Tage im Voraus über den Verein Fazit angefragt werden. Die Übernahme von Dolmetscherkosten durch das Sozialamt erfolgt i.d.R. 3 Tage nach Antragstellung (bei Personen unter 1/2 Jahr Aufenthalt in Potsdam).

Falls Arzttermine vor dieser Frist stattfinden ist Englisch oftmals eine Option sowie o.g. gleichsprachige Ärzte. Teilweise haben die Bewohner*innen auch Freunde/Bekannte/Verwandte welche sie sich selbstständig zur Sprachmittlung herbeiziehen können.

Dies ist auf die ersten 6 Monate des Aufenthalts in Deutschlandr Besuche beim Allgemein- bzw. Kinderarzt beschränkt. Im Einzelfall wird die Leistung aber auch darüber hinaus bewilligt. Für Facharztbesuche (bsw. Psychiater/ Psychologen) erfolgt die Antragstellung über den Leistungssachbearbeiter und obliegt einer min. Antragsfrist von 7 Tagen beim Sozialamt inkl. Bescheinigung der Notwendigkeit.

 

Welche Möglichkeiten der Einflussnahme hinsichtlich des Wunsches, aus der ZASt in  Eisenhüttenstadt vorrangig Flüchtlinge mit Behinderungen zugewiesen zu bekommen, hat die Landeshauptstadt Potsdam?

Bei der Freimeldung der Plätze wird der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt (ZABH) mitgeteilt, ob es sich um einen barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnraum handelt. Die ZABH prüft dann, ob sich derzeit Flüchtlinge mit entsprechendem Bedarf in Eisenhüttenstadt, Schönefeld oder Ferch aufhalten und weist entsprechend zu.

 

Wie viele Flüchtlingsfamilien mit behinderten Personen konnten bisher in welchen Stadtteilen in der Landeshauptstadt Potsdam in entsprechendem Wohnraum untergebracht werden (bitte gesondert je Stadtteil angeben)?

Der Bereich Wohnen hat in 2014 und 2015 drei Asylbewerberfamilien mit mindestens einem behinderten Haushaltsmitglied auf Antrag versorgt. Die Wohnraumbereitstellung erfolgte in den Stadtteilen Potsdam West, Drewitz und Waldstadt I.

 

Welche Probleme gab es bei der Suche nach geeignetem Wohnraum (bitte auch hinsichtlich der Beschulung von Flüchtlingskindern mit Behinderung in Inklusionsschulen mit betrachten)?

Bei der Suche nach geeignetem Wohnraum gab es keine Probleme.

 

Ist in Potsdam unter dem Gesichtspunkt der angespannten Wohnraumsituation insgesamt, ausreichend Wohnraum für weitere Flüchtlingsfamilien mit Behinderung vorhanden, bzw. welche Lösungsansätze sehen sie?

In Bezug auf die Versorgung von Menschen mit Behinderung mit Wohnraum wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 14/SVV/1157 verwiesen. Die Ausführungen gelten insgesamt für Menschen mit Behinderungen, sie treffen auch für Flüchtlinge mit Behinderung zu,  die auf Wohnungssuche sind.

Auch Haushalte, die bei der Suche auf bestimmte Ausstattungsmerkmale angewiesen sind, sind von der Angebotsknappheit betroffen. Hierzu zählen viele Haushalte mit Angehörigen mit Behinderung, vor allem solche mit Mobilitätseinschränkungen. Unter den 2014 insgesamt beschiedenen 2.370 WBS-Anträgen waren 319 Anträge, bei denen mindestens ein Haushaltsangehöriger einen Grad der Behinderung von 30% bis 100% nachwies. Insgesamt konnten im selben Jahr 108 dieser Anträge als versorgt oder sonstig erledigt registriert werden. Die darauf resultierende Vermittlungsquote von rund 33 Prozent liegt über dem entsprechenden Wert für die Wohnraumversorgung von WBS-Inhabern insgesamt. Eine über das insgesamt vorhandene Angebotsdefizit des Wohnungsmarktes hinausgehende Knappheit für dieses Nachfragesegment lässt sich insofern aktuell nicht ableiten.

 

In der Bauordnung wie auch in den Richtlinien zur Wohnraumförderung des Landes Brandenburg wird das Thema aufgegriffen:

  • § 45 Abs. 1 („barrierefreies Bauen“) der Brandenburgischen Bauordnung legt fest, dass in Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein müssen. In Neubauvorhaben der ProPotsdam werden diese zur barrierefreien Nutzung vorgesehenen Wohnungen baulich auf die erforderlichen Standards vorbereitet und je nach Belegung der Wohnung entsprechend der individuellen Bedürfnisse ausgestattet.
  • Im Zusammenhang mit der Wohnraumförderung entstehen sowohl im Neubau wie auch bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zutzliche barrierefreie Wohnungen. In jüngster Zeit gehörten dazu beispielsweise die Bauvorhaben der ProPotsdam in der Friedhofsgasse mit 48 geförderten barrierefreien Wohnungen und aktuell die „Rolle“ in Drewitz. Dort werden im Zuge der Wohnraumförderung 44 Wohnungen barrierefrei saniert. Weitere Fördervorhaben, die in der Landeshauptstadt Potsdam in Vorbereitung sind, werden ebenfalls zur Schaffung barrierefreien und zugleich preiswerten Wohnraums beitragen.

 

Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für die individuelle Wohnraumanpassung im Bestand, die sich teilweise auf die Wohnung selbst, teilweise auf das Gebäude und ein unmittelbares Umfeld, aber auch auf begleitende Maßnahmen im nichtbaulichen Bereich beziehen können. Entsprechende Finanzierungskonzepte müssen einzelfallbezogen geprüft und angepasst werden. Eine Beratung hierzu kann durch die unter nachfolgend aufgeführten Stellen erfolgen. Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Bedarfslagen, die auch das Thema Wohnen umfassen, können in der Landeshauptstadt Potsdam auf eine Vielzahl von Beratungsangeboten zurückgreifen:

  • Der Bereich Wohnen berät wohnungssuchende Menschen mit Behinderung und berücksichtigt Dringlichkeiten beim Einsatz von Belegungsrechten.
  • Der Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Potsdam bietet Hilfe unter anderem bei der Wohnraumanpassung, bei Behördengängen, Antragstellungen (Pflegestufen, Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen) und Heimanträgen.
  • Der Bereich gesundheitssoziale Dienste ermittelt im Rahmen der Umsetzung des § 71 SGB XII (sog. „Altenhilfeparagraph“) den Bedarf an Beratung und Unterstützung älterer Menschen bei der Beschaffung und Erhaltung von lebenslagengerechtem Wohnraum.
  • Weitere Angebote stehen unter anderem im Bereich Eingliederungshilfen sowie beim Seniorenbüro der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung.

Daneben bieten viele Wohnungsunternehmen selbst, unter anderem auch die ProPotsdam und die Wohnungsgenossenschaften Beratung und Unterstützung für ihre Mieterinnen und Mieter bei der Suche nachsungsmöglichkeiten zur Wohnraumanpassung an.

 

Welchen Grund gibt es für die Aussage, dass wir den Potsdamer Internetauftritt NUR TEILWEISE in leichter Sprache anbieten wollen?

Der komplette Internetauftritt Potsdam.de verfügt nach Aussagen des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit/Marketing über rund

  • 9900 Artikel
  • 1200 Seiten
  • 3100 Veranstaltungen
  • 4450 Brancheneinträge.

Dazu kommen noch Dokumente und Medien, insgesamt ca. 42800 Beiträge.

Aufgrund dieser Zahlen ist eine komplette Übersetzung der Internetseite nicht sinnvoll, gerade im Hinblick darauf, dass die Struktur der „Leichte Sprache“-Seite einfach und verständlich sein muss. Ein Überangebot würde dies unmöglich machen, so dass sich Menschen mit Lernschwierigkeiten nur schwer zurechtfinden können.

Auch wäre eine tägliche Aktualisierung der „Leiche Sprache“-Seite notwendig (z.B. Pressemitteilungen, Kontakte usw.) Dies ist nicht realisierbar.

Bei der Auswahl der Seiten, Dienstleistungen etc., die übersetzt werden sollen, wird die Landeshauptstadt Potsdam durch ein Übersetzungsbüro für Leichte Sprache unterstützt. So wird sichergestellt, dass sich dieses Angebot auch an den Bedarfen der zukünftigen Nutzergruppe orientiert.

 

Frau Basekow fragt, ob auch geistige Behinderungen oder nur körperliche Behinderungen betrachtet werden. Sie weist darauf hin, dass es auch Flüchtlinge mit Seh- und Hörbehinderungen gibt und macht darauf aufmerksam, dass diese Behinderungen oft nicht bekannt sind und erst später festgestellt werden.

 

Frau Müller-Preinesberger  betont, dass sie sich ausschließlich auf die Fragen von Frau Schulze bezieht. Sie macht deutlich, dass es hier nur um Behinderungen geht, bei denen ein besonderer räumlicher Bedarf besteht.

 

Frau Morgenroth regt an, dies als gesondertes Thema im GSI-Ausschuss zu behandeln.

 

Frau Schulze ergänzt, dass es ein  Informationsdefizit dazu gibt. Sie schlägt vor, die Beantwortung der Fragen dem Protokoll als Anlage beizufügen oder dies ausführlich im Protokoll darzustellen.

 

Frau Müller-Preinesberger  bietet an, dazu regelmäßig Bericht zu erstatten, wenn dies gewünscht wird. Wichtiger ist aus ihrer Sicht aber die angemessene Versorgung aller Flüchtlinge. Sie weist darauf hin, dass jeder Flüchtling, der eine ärztliche Behandlung benötigt, diese auch bekommt.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat bereits signalisiert, dass Interesse besteht, Modellkommune für die Einführung einer Gesundheitskarte zu sein.

 

Frau Morgenroth schlägt vor, dass sich der Ausschuss in der September- oder Oktobersitzung inhaltlich mit dem Thema Flüchtlinge mit Behinderungen befasst.

 

Herr Otto macht darauf aufmerksam, dass auch chronische Erkrankungen bei den Flüchtlingen vorliegen, die bisher nicht erkannt wurden. Hierzu sind die Zahlen nicht bekannt.

 

Frau Müller-Preinesberger  betont, dass es hier um Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII geht. Sie stimmt aber zu, dass auch chronische Erkrankungen ein Thema sind. Sie schlägt vor, dies als Tagesordnungspunkt für die Oktobersitzung vorzubereiten.

 

Frau Morgenroth bittet die Ausschussmitglieder darum, für die Zukunft ausgiebige Fragenkataloge wie in diesem Fall besser als „kleine Anfrage“ zu stellen. Die Fragen und Antworten hätten dann eine Drucksachennummer und könnten jederzeit nachgesehen werden. Sollten sich daraus weitere Fragen oder Probleme ergeben, können diese dann im Ausschuss behandelt werden.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage