16.06.2015 - 6 Information zum Persönlichen Budget

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Frau Kitzmann (FB Soziales und Gesundheit) gibt eine kurze Einleitung.

 

Herr Krüger (Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren) erläutert anhand einer Präsentation den Weg von der Antragstellung bis zur Bewilligung und geht dabei näher auf die einzelnen Schritte ein. Er erklärt das Auftragsmodell und das Arbeitgebermodell.

 

Anschließend weist Frau Kitzmann darauf hin, dass es hierfür keine Richtlinie des Landes gibt. Die Budgethöhe richtet sich nach dem festgestellten persönlichen Bedarf. Pro Jahr gehen ca. 10 Neuanträge ein. Derzeit nehmen in Potsdam 29 Kinder und 21 Erwachsene das Persönliche Budget in Anspruch.

Abschließend verweist sie auf den Benchmark-Kreis, an dem sich auch die Landeshauptstadt Potsdam beteiligt.

 

Frau Basekow macht deutlich, dass die Einführung des Persönlichen Budgets eine große Errungenschaft war. Sie bittet um eine 5-Jahres-Statistik als Anlage an die Niederschrift. Des Weiteren bittet sie um eine Auswertung zu den 29 Kindern, die das Persönliche Budget erhalten, als Anlage zur Niederschrift.

 

Frau Kitzmann weist darauf hin, dass es sich bei den Kindern um Schulhelfer handelt.

 

Außerdem bittet Frau Basekow um Aussagen, wie viele Anträge tatsächlich eingegangen sind.

 

Frau Schulze bittet um Informationen, welchen Zeitraum von Antragstellung bis Bewilligung besteht. Des Weiteren fragt sie, welche Eignung für das Auftragsmodell vorliegen muss.

 

Frau Kitzmann erklärt, dass bei einem Erstantrag die Bewilligung für ein halbes Jahr gegeben wird. Nach einem halben Jahr erfolgt eine Prüfung  und ein neuer Antrag ist erforderlich. Die Bearbeitungszeit eines Antrages richtet sich nach dem Bedarf. Wenn ein Schulhelfer benötigt wird, erfolgt die Bewilligung bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen sehr schnell. Wenn eine 24-Stunden-Betreuung bei einer Pflegestufe III benötigt wird, ist die Prüfung sehr umfangreich und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Dies kann bis zu 5 Monate dauern.

Abschließend erklärt sie, dass das Auftragsmodell z.B. bei Schulhelfern gewählt wird. Eine besondere Eignung muss hier nicht vorliegen.

 

Frau Morgenroth fragt, ob es eine unabhängige Beratungsstelle gibt.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass es keine unabhängige Beratungsstelle gibt. Hier muss der Rechtsweg beschritten werden.

 

Frau Eifler spricht die Abrechnungen an. Sie hat Signale, dass es hier zu Problemen gekommen sein soll.

 

Daraufhin erklärt Herr Krüger, dass die Abrechnung am Ende des Leistungszeitraumes anhand der vereinbarten Ziele erfolgt.

 

Herr Kwapis fragt, was geschieht, wenn qualitative Ziele nicht erreicht werden. Müssen dann Mittel zurückgezahlt werden?

 

Frau Kitzmann macht darauf aufmerksam, dass die erste Prüfung nach einem halben Jahr erfolgt, um dann ggf. korrigierend einwirken zu können. Sie verweist auf den bestehenden  Rechtsanspruch.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Wellmann, wie viele Budgetnehmer es in anderen Bereichen wie Krankenkassen, Arbeitsagentur, Unfallkassen oder anderen Trägern es gibt, macht frau Müller-Preinesberger deutlich, dass es im Land Brandenburg keine einheitliche Regelung gibt. Das hier vorgestellte Verfahren wurde durch die Mitarbeiter erarbeitet.

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Anlagen