16.06.2015 - 4 Verfahren des Jobcenters bei der Vergabe von Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 16.06.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Thomann teilt mit, dass es ein ständiges Budget mit regelmäßigen Revisionen gibt. In den vergangenen Wochen wurde eine verstärkte Revision durchgeführt. Aus diesem Grund gab es einen partiellen Haushaltsstopp.
Vermittlungs- und Bildungsgutscheine werden weiter an die Kunden ausgegeben.
Herr Otto fragt, ob die Ausgabe und Einlösung der Gutscheine überwacht wird.
Daraufhin erklärt Herr Thomann, dass eine Überwachung erfolgt und dabei festgestellt werden konnte, dass ca. 80 % der Gutscheine auch eingelöst werden.
Frau Schulze fragt, ob die Einlösung der Gutscheine an Fristen gebunden ist.
Herr Mensch fragt, ob bei den 20 %, die die Gutscheine nicht eingelöst haben die Gründe dafür abgefragt werden.
Herr Mertens fragt, ob es eine Erfolgskontrolle bei denen gibt, die die Gutscheine eingelöst haben.
Herr Thomann erklärt, dass Bildungsgutscheine nach drei Monaten verfallen. Die Ausgabe der Gutscheine wird am Ende des Vorjahres geplant und richtet sich nach den Einstellungszyklen der Arbeitgeber.
Es gibt sowohl eine Abfrage bei denjenigen, die die Gutscheine nicht eingelöst haben sowie eine Erfolgskontrolle bei denen, die die Gutscheine eingelöst haben.
Auf Nachfrage von Frau Gelfand, ob auch Flüchtlinge Bildungsgutscheine erhalten können, erklärt Herr Thomann, dass alle Flüchtlinge, die SGB II-Leistungsberechtigt sind, diese Gutscheine erhalten können.
Frau Dreusicke fragt nach, wie viele Flüchtlinge dies wahrnehmen.
Herr Thomann teilt mit, dass dies derzeit von ca. 50 Flüchtlingen angenommen wird.