14.07.2015 - 5.1 Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertages...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Morgenroth informiert, dass die Stadtverordnetenversammlung die Elternbeitragssatzung am 01.07.2015 ohne Debatte in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion, den Jugendhilfeausschuss und den Hauptausschuss zurück überwiesen hat. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.07.2015 empfohlen, dass die Elternbeitragssatzung erst zum 01.01.2016 in Kraft treten soll. Die inhaltliche Beratung zur Elternbeitragssatzung im Jugendhilfeausschuss wurde bereits am 25.06.2015 geführt. In dieser Sitzung wurde auch ein Votum des Ausschusses abgegeben. Die den Satzungstext betreffenden Änderungen wurden bereits durch die Verwaltung eingearbeitet und liegen allen Ausschussmitgliedern vor.

Es liegen folgende neue Änderungs-/Ergänzungsanträge vor: Ein Ergänzungsantrag der Fraktion SPD vom 30.06.2015 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 01.07.2015.

Frau Morgenroth schlägt vor, sich dem Votum des Jugendhilfeausschusses anzuschließen.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss die Drucksache am 09.07.2015 nicht abschließend behandelt hat. Sie bittet, die Drucksache auch im GSI-Ausschuss nicht abschließend zu beraten oder nur zur Kenntnis zu nehmen. Sie regt an, die Drucksache zu beraten und in der Septembersitzung abschließend zu behandeln, da die Satzung erst zum 01.01.2016 in Kraft treten soll.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass es bis dato lediglich die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses gibt, dass die Satzung zum 01.01.2016 in Kraft treten soll. Dies ist noch nicht beschlossen. Sie spricht sich dafür aus, sich inhaltlich mit der Beschlussvorlage zu befassen und eine Empfehlung auszusprechen, um die Drucksache am 02.09.2015 im Hauptausschuss behandeln zu können.

 

Herr Wellmann spricht sich dafür aus, die Satzung heute zu behandeln und möglichst eine Empfehlung abzugeben. Er fragt, wie der Jugendhilfeausschuss mit den Änderungsanträgen umgegangen ist.

Er nimmt Bezug auf den Bericht von Frau Basekow vor der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2015 und fragt, ob es in der Tat so ist, dass bei über 300 Familien eine Pfändung bevorsteht.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass das von Frau Basekow vorgestellte seit Jahren praktiziert wird und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Sie hat sich mit Frau Basekow verständigt, dass dies im Rahmen der Neufassung der Kita-Finanzierungsrichtlinie aufgegriffen wird. Die Verwaltung wird dies zusammen mit den Trägern beraten. Die Kosten für die Verfahren werden der Verwaltung von den Trägern in Rechnung gestellt. Dies gehört nicht in die Elternbeitragssatzung sondern in die zu überarbeitende Kita-Finanzierungsrichtlinie. Die Verfahren, die jetzt anstünden, werden nicht durchgeführt.

Anschließend weist sie darauf hin, dass die Beitragsfreigrenze bis 22.000 Euro ausreichend ist, um alle Bedarfsgemeinschaften freizustellen. Es ist nur das Einkommen der Eltern zu berücksichtigen, nicht das der Kinder. Damit erreicht keine Bedarfsgemeinschaft diese Grenze.

Beim Essensgeld müssen die Träger gebeten werden, allen, die berechtigt sind, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen den entsprechenden Antrag auszundigen und ggf. beim Ausfüllen zu unterstützen. Dann müssen die Eltern täglich für das Mittagessen in der Kita  jeweils 1,- Euro zahlen. So, wie bereits beim Schulessen praktiziert.

 

Frau Elsaßer (FB Kinder, Jugend und Familie) nimmt Bezug auf die Berechnung der Elternbeiträge und weist darauf hin, dass die Diskussion bereits sehr lange geführt wird, ob das Brutto- oder das Nettoeinkommen herangezogen werden soll.

Da bei Selbständigen der Aufwand der Nettoberechnung sehr aufwändig ist, hat man sich mehrheitlich für die Bruttoberechnung in Anknüpfung an das Einkommenssteuergesetz entschieden. Im § 7 (1) der Elternbeitragssatzung wurde dem Rechnung getragen.

 

Nachdem festgestellt wurde, dass sowohl der Antrag der Fraktion DIE LINKE wie auch der Antrag der Fraktion CDU/ANW lediglich im Jugendhilfeausschuss vorgelegen haben, verständigen sich die Ausschussmitglieder, nur die vorliegenden Anträge zu behandeln.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass das was sie vor der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen hat, so im Jugendhilfeausschuss beraten und zum Beschluss empfohlen wurde. Alle Anträge im Zusammenhang mit dem Satzungstext, denen zugestimmt wurde, sind bereits zur Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2015 eingearbeitet worden. Sie weist auch darauf hin, dass jedes Kind einen Bonus von 20 % auslöst.

Die Essengeldzahlung kann über das Bildungs- und Teilhabepaket analog der Schulkinder erfolgen.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.07.2015 gab es lediglich die Empfehlung, den Zeitpunkt, an dem die Satzung in Kraft treten soll, auf den 01.01.2016 zu ändern.

 

Frau Basekow betont, dass die Pfändungsfreigrenzen festliegen. Sie bittet, dies so im Protokoll festzuhalten. Laut Aussage von Frau Müller-Preinesberger wird nur das Einkommen der Eltern und nicht das der Kinder herangezogen.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass die Beispielrechnung missverstanden wurde. Diese wird nochmal im Protokoll abgebildet. Sie betont, dass die Einnahmen, die dem Kind zustehen, nicht zur Ermittlung des Elternbeitrages herangezogen werden.

Sie erklärt, dass das Kita-Gesetz vorsieht, dass das Elterneikommen bei den Kita-Gebühren heranzuziehen ist. Sie bittet dann, den § 9 der Elternbeitragssatzung beachten. Diese Regelung ist genau für diese Fälle vorgesehen. Damit kann eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Eine pauschale Abbildung ist nicht möglich.

 

Frau Elsaßer macht darauf aufmerksam, dass aber Unterhaltsleistungen von getrennt lebenden Eltern heranzuziehen sind, da diese zum Haushaltseinkommen beitragen. Dies ist die einzige Einschränkung. Es ist klar im Kita-Gesetz geregelt, was zum Einkommen der Eltern gehört.

 

Frau Basekow bittet, Kinder aus Bedarfsgemeinschaften von den Kitagebühren zu befreien. Sie macht deutlich, dass, wenn nur das Einkommen der Eltern genommen wird, Bedarfsgemeinschaften nicht über 22.000 Euro kommen. Sie macht  auch deutlich, dass sie eine Grundsatzregelung erreichen möchte, keine Einzelfallentscheidungen.

 

Frau Elsaßer verweist auf § 7 der Elternbeitragssatzung, wonach der Träger prüfen kann, wo aufgrund sehr hoher Belastungen eine Minimierung erfolgen kann.

Sie gibt zu bedenken, dass bei einem Ansatz der Gebühren bei 30.000 bei einer 10 stündigen Betreuung eines Krippenkindes mit 100 Euro eingestiegen wird. Das ist nicht sozialverträglich.

 

Frau Müller-Preinesberger verweist an dieser Stelle an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Zukunftsprogramm, wonach 600.000 Euro zu generieren sind. Daher kann die Beitragstabelle nicht geändert werden. Sie hält es für zumutbar, besondere Belastungen aufgrund der derzeitigen Lebenssituationen einer Familie über einen gesonderten Antrag zu berücksichtigen.

 

Auf Nachfrage von Frau Schule zur Zahl der Anträge auf Beitragsfreistellung teilt Frau Elsaßer mit, dass im letzten Jahr ca. 8 Anträge eingegangen sind.

 

Frau Müller-Preinesberger betont, dass unbedingt erreicht werden soll, dass die Eltern mit geringem Einkommen ihre Kinder in die Kitas schicken. Sie weist darauf hin, dass die Beitragsordnung seit 2003 nicht angehoben wurde. Sie plädiert dafür, dass die oberen Einkommensgruppen einen höheren Beitrag zahlen, der sich an den Kosten von 2010 orientiert.

Sie bestätigt auf Nachfrage von Frau Schulze, dass mit einer Beitragsfreigrenze bei 22.000 Euro alle Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt sind.

Auf Nachfrage von Herrn Wellmann erklärt Frau Müller-Preinesberger, dass vom Elterneinkommen pauschal 1.000 Euro einkommenssteuerlich abgezogen werden. Wenn beide Eltern Einkommen haben, werden 2.000 Euro abgezogen.

 

Frau Basekow stellt fest, dass die Essengeldregelung über das Bildungs- und Teilhabepaket und die Beitragsfreigrenze bis 22.000 Euro eine erhebliche Verbesserung zum derzeitigen Zustand bedeuten.

 

Herr Wellmann spricht sich für die Ablehnung des Antrages der Fraktion SPD aus, da die Elternbeitragsberechnung auf der Grundlage der Kosten von 2010 erfolgt ist.

 

Frau Grasnick weist darauf hin, dass Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, kein Kindergeld erhalten.

 

Frau Morgenroth schlägt vor, über die im Jugendhilfeausschuss angenommenen Änderungen abzustimmen. Sie weist darauf hin, dass die Änderungsvorschläge zum Satzungstext bereits durch die Verwaltung eingearbeitet wurden und somit durch Verwaltungshandeln erledigt sind. Die geänderte Fassung wurde bereits zur Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2015 ausgereicht. Danach sollte über die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und SPD abgestimmt werden.

 

Frau Schulze bittet, erst die Fraktionsanträge und dann den Änderungsvorschlag des Jugendhilfeausschusses zur Abstimmung zu stellen.

 

Frau Morgenroth bringt folgenden Ergänzungsantrag der Fraktion SPD vom 30.06.2015 ein und begründet diesen:

Der geänderte Beschlusstext aus dem Jugendhilfeausschuss wird am Ende ergänzt um folgende Formulierung: „In der Fortschreibung der langen Beitragsstabilität in der Landeshauptstadt Potsdam soll es bis mindestens 2020 keine Erhöhung von Kita-Beiträgen geben.“

 

Sie bittet um Abstimmung über den Ergänzungsantrag.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            4

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              1

 

Frau Schulze bringt folgenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 01.07.2015 ein:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

  1. Die Beitragsfreigrenze wird erneut, nunmehr von 12.500,99 EUR auf 30.000,99 EUR angehoben.
  2. Nach dem 3. Absatz wird eingefügt:

Eltern aller in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII lebenden Kinder sowie Kindern, die den Kinderzuschlag erhalten, werden von der Gebührenzahlung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten und von der Zahlung des Essengeldes befreit.

  1. Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:

Im Rahmen einer Wirkungsanalyse zur Satzung soll unter anderem auch folgender Grundsatz geprüft werden:

-          Erhebung der Beiträge auf der Grundlage des tatsächlich verfügbaren Einkommens, also des Jahresnettoeinkommens der Eltern. (Nichteinbeziehung der gesetzlich geregelten Abzüge)

 

Aufgrund der Erläuterungen in der Diskussion erklärt sie, dass über den 2. Punkt des Änderungsantrages nicht abgestimmt werden muss.

Der Punkt 1 des Änderungsantrages bleibt unverändert. Der Punkt 3 kann um folgende Aussage ergänzt werden: Im September 2017 soll die Wirkungsanalyse der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.“

Des Weiteren bittet Frau Schulze, dass dem Jugendhilfeausschuss die Aussagen aus dem GSI-Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Morgenroth bittet um Abstimmung über den Punkt 1.

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Die Beitragsfreigrenze wird erneut, nunmehr von 12.500,99 EUR auf 30.000,99 EUR angehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            2

Ablehnung:                            4

Stimmenthaltung:              0

 

Anschließend stellt Frau Morgenroth den Punkt 3 zur Abstimmung.

 

Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:

Im Rahmen einer Wirkungsanalyse zur Satzung soll unter anderem auch folgender Grundsatz geprüft werden:

-       Erhebung der Beiträge auf der Grundlage des tatsächlich verfügbaren Einkommens, also des Jahresnettoeinkommens der Eltern. (Nichteinbeziehung der gesetzlich geregelten Abzüge)

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            4

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2

 

Sie stellt jetzt die geänderte Fassung aus dem Jugendhilfeausschuss mit den soeben empfohlenen Ergänzungen zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten (Kita und Tagespflegestellen) der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Satzung) mit Inkrafttreten zum 01.09.2015 01.01.2016.

 

Die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.001 EUR wird mit Wirkung zum 01.09.2015 01.01.2016 aufgehoben und auf nunmehr 149.001 EUR festgesetzt. 

 

Die Beitragsfreiheitsgrenze wird erneut, nunmehr von 12.500,99 EUR auf 17.000,99 22.000,99 EUR, angehoben.

 

In den nächsten zwei Haushaltsjahren ist eine Wirkungsanalyse vorzunehmen und über eine Neufassung der Satzung zu entscheiden.

 

Im Rahmen der Wirkungsanalyse zur Satzung sollen folgende Grundsätze geprüft werden:

-          Aufhebung der Schlechterstellung von Kindern erwerbstätiger Eltern (Geringverdienende) gegenüber Kindern aus Bedarfsgemeinschaften.

-          Erhebung der Beiträge auf der Grundlage des tatsächlich verfügbaren Einkommens, also des Jahresnettoeinkommens der Eltern. (Nichteinbeziehung der gesetzlich geregelten Abzüge)

 

Im September 2017 soll die Wirkungsanalyse der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

 

In der Fortschreibung der langen Beitragsstabilität in der Landeshauptstadt Potsdam soll es bis mindestens 2020 keine Erhöhung von Kita-Beiträgen geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage