22.09.2015 - 2 Informationen der Verwaltung

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Herr Thomann stellt sich den Mitgliedern des Ausschussesr Gesundheit, Soziales und Inklusion vor. Er ist seit dem 01.09.2015 als Fachbereichsleiter Soziales und Gesundheit. Des Weiteren leitet er die Task force Flüchtlinge der Landeshauptstadt Potsdam.

Frau Morgenroth begrüßt Frau Anlauff als neue Vertreterin der Fraktion DIE aNDERE im GSI-Ausschuss.

 

Frau Müller-Preinesberger informiert über die aktuelle Flüchtlingssituation in der Landeshauptstadt Potsdam. Dabei verweist sie auf die neu eingerichtete Außenstelle der Erstaufnahmestelle Eisenhüttenstadt in der Heinrich-Mann-Allee. Sie betont, dass für diese Einrichtung das Land Brandenburg zuständig ist.

Nach aktueller Prognose sind 2015 durch die Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 1.596 Flüchtlinge aufzunehmen. Derzeit verfügt die Stadt über 73 freie Plätze. Am 23.09.2015 soll in nicht öffentlicher Sitzung des Hauptausschusses der Vertragsabschluss zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in der Berliner Straße 79 beschlossen werden. Hier stehen zunächst ab Mitte Oktober 30 Plätze und nach Abschluss der Umbaumaßnahmen insgesamt 100 Plätze zur Verfügung.

Mitte Oktober wird auch die Einrichtung An den Kopfweiden mit 125 Plätzen in Betrieb genommen. Des Weiteren liegen bereits Wohnungsangebote der ProPotsdam GmbH vor. Weitere Standorte, auch für Leichtbauhallen werden geprüft. Wichtig ist, die Menschen auch im Winter angemessen unterzubringen und zu versorgen. Die Leichtbauhallen sollen nur eine Notlösung sein. Der Kommunale Immobilien Service (KIS) hat insgesamt für 8 Hallen, in denen jeweils 48 Personen untergebracht werden können, einen Auftrag ausgelöst. Die Leichtbauhallen sollen aber nur mit 40 Personen belegt werden. Die Essensversorgung soll über ein Catering erfolgen. Liegenschaften für das Aufstellen der Leichtbauhallen werden derzeit gesucht. Nähere Informationen dazu werden am 23.09.2015 in der nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses gegeben.

Auch im Hinblick auf das Jahr 2016 werden bereits Gespräche geführt, z.B. Stiftung Waisenhaus zu einem Neubau. Das Objekt an den Kopfweiden soll an einen anderen Standort dupliziert werden. An dem Verfahren, die Flüchtlinge möglichst in alle Stadtteile der Landeshauptstadt zu verteilen, wird festgehalten.

Frau Müller-Preinesberger spricht an dieser Stelle allen zurzeit tätigen Ehrenamtlern ihren Dank aus.

Durch die Errichtung der Außenstelle der Erstaufnahmestelle Eisenhüttenstadt in der Heinrich-Mann-Allee ist die Aufgabe der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ab sofort auf die Landeshauptstadt Potsdam zugekommen. Sie verweist auf die Mitteilungsvorlage 15/SVV/0589 „Planung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie zur Umsetzung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ab dem Jahr 2016“, die im TOP 7.1 behandelt werden soll und macht darauf aufmerksam, dass diese bereits nicht mehr aktuell ist. Das Land hat entschieden, dass r die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht mehr vier Schwerpunktjugendämter geben soll, sondern alle Jugendämter tätig werden müssen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich der Aufgabe bereits angenommen und den die Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlichen (GFB) beauftragt. Derzeit werden Gespräche mit allen Trägern geführt, um weitere Aufnahmekapazitäten zu schaffen.

 

Frau Biesecke fragt, ob es für die Flüchtlinge die Möglichkeit gibt, über die Verkehrsbetriebe Potsdam ermäßigte Fahrkarten auszureichen.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass im Rahmen der Asylbewerberleistungen ausgereicht werden kann. Dies ist kein kostenloses Angebote, sondern wird analog der anderen Leistungsempfänger gehandhabt.

Die Flüchtlinge, die derzeit in der Heinrich-Mann-Allee leben, sind nicht registriert und haben somit keinen Anspruch auf Leistungen.

 

Frau Dreusicke hat Informationen, dass in Berlin z.B. Familien unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Privatwohnungen aufnehmen.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass dies im Rahmen des Pflegekinderwesens nach Feststellung des Hilfebedarfes eine Möglichkeit ist. Es gelten die Bedingungen wie bei allen Pflegefamilien. Der Hilfebedarf und die Betreuungsform werden im Clearingverfahren festgestellt.

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