22.09.2015 - 6.1 Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Be...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Frau Eifler bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Kitzmann macht deutlich, dass es gegenwärtig nur schwer vorstellbar ist, dass die Mitarbeiter der angedachten Beratungsstelle diese umfassenden Rechtsgebiete vollumfänglich beherrschen und in Folge dessen, erst eine bedarfsgerechte Beratung sicherstellen können.

In § 23 des SGB IX ist die Errichtung von „gemeinsamen Servicestellen r Rehabilitation“ gesetzlich normiert. Für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sollen mit dieser Verzahnung, zusätzliche regionale Anlaufstellen für eine trägerübergreifende, umfassende, unverzügliche, neutrale aber verbindliche Beratung und Unterstützung geschaffen werden. Die Rehabilitationsträger sind hierfür verpflichtet, besonders qualifiziertes Personal mit breitem Fachwissen einzusetzen.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand bestehen in der Landeshauptstadt Potsdam vier gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation. Dabei sind diese überwiegend den Krankenkassen sowie der Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg zugehörig.

Darüber hinaus existiert seit 5 Jahren der Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Potsdam. Er dient als zentrale Anlaufstelle, in denen der individuelle Bedarf von Hilfe und Rat suchenden Menschen in Bezug auf Pflegeleistungen ermittelt und aufeinander abgestimmte komplexe Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsangebote im wohnortnahen Bereich ausgewählt werden.

Der Pflegestützpunkt bietet Hilfe unter anderem auch bei der Koordinierung einer  Wohnraumanpassung, bei Behördengängen, Antragstellungen im Bereich auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI.

Überdies hinaus plant die Landeshauptstadt Potsdam auf lange Sicht, im Rahmen der Umsetzungen von serviceorientierten Dienstleistungen, ein Soziales Servicestelle, in welchem kompetente und serviceorientierte soziale Dienstleistungen erbracht werden.

In einem ersten konkreten Schritt wurde für behinderte Kinder und Jugendliche eine Servicestelle Kinder und Jugendliche mit Behinderung etabliert. Dort werden seit Januar 2014 die Leistungen  der Eingliederungshilfe für  behinderte Kinder und Jugendliche nach    § 35a SGB VIII und nach dem SGB XII erbracht. Die zuständigen Fallmanager und Sozialarbeiter stehen als erster und beständiger Ansprechpartner für die Betroffenen zur Verfügung und stellen die umfassende Betreuung sicher.

Im Hintergrund befinden sich weitere Mitarbeiter, welche die verwaltungsinternen Veranlassungen  sicherstellen.

 

Frau Eifler bittet um Information bezüglich der vier unabhängigen Beratungsstellen.

 

Frau Kitzmann sagt zu, die Information bezüglich der vier Beratungsstellen als Anlage zum Protokoll zu geben. Sie betont, dass wenn eine unabhängige Beratung gewünscht wird, auch immer an eine der Beratungsstellen verwiesen wird.

 

Auf Nachfrage zum Zeitplan für die Einrichtung der Servicestelle für Menschen mit Behinderung erklärt Frau Kitzmann, dass es noch keine konkrete Zeitschiene gibt. Grundvoraussetzung hierfür ist die Einführung der elektronischen Akte, die umgesetzt werden muss.

 

Frau Müller-Preinesberger verweist auf die bisherigen Berichte im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion, in denen auch die Errichtung der Servicestelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vorgestellt wurde. Dies wird bereits umgesetzt.

Darauf aufbauend soll die Erweiterung auf den Bereich der Erwachsenen erfolgen.

 

Frau Schulze schlägt vor, im nächsten Jahr im GSI-Ausschuss einen Sachstandsbericht zu geben. Sie fragt, über welchen personellen Aufwand hier gesprochen wird.

 

Frau Kitzmann macht deutlich, dass die Landeshauptstadt Potsdam keine unabhängige Beratung sicherstellen kann. Sie weist auch darauf hin, dass eine umfassende und komplexe Beratung eine große Zahl an fachlichem Personal erfordert.

 

Frau Müller-Preinesberger bittet zu bedenken, dass sich der vorliegende Antrag auf alle Menschen mit Behinderung bezieht. Sie weist darauf hin, dass hier unterschiedliche Rehabilitationsträger zuständig sind. Deshalb sind die Beratungsstellen bei den jeweiligen Rehabilitationsträgern angesiedelt.

Die Landeshauptstadt Potsdam mache das, was leistbar ist. Es wird trägerneutral beraten und die Wege aufgezeigt.

 

Frau Biesecke gibt zu bedenken, dass eine Beratungsstelle für die Zahl der Menschen mit Behinderung aus ihrer Sicht zu wenig ist. Es sollte auch gebündeltes Informationsmaterial geben, das an verschiedenen Stellen ausgelegt wird.

 

Frau Morgenroth bittet, die Servicestelle für Kinder und Jugendliche im GSI-Ausschuss vorzustellen. Sie fragt, ob diese Servicestelle auch hinreichend bei den Betroffenen bekannt ist.

 

Frau Müller-Preinesberger sagt zu, die Servicestelle für Kinder und Jugendliche dem GSI-Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Die Präsentation der Vorstellung im November 2013 wird allen Ausschussmitgliedern als Anlage zum Protokoll zur Verfügung gestellt.

 

Frau Eifler schlägt vor, den Antrag zurückzustellen, um sich mit ihrer Fraktion zu beraten bzw. bis zur erneuten Beratung zur Errichtung eines Kindergesundheitshauses.

 

Frau Morgenroth bittet um Abstimmung über die Zurückstellung der Drucksache bis zur Beratung über die Errichtung eines Kindergesundheitshauses.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:6

Ablehnung:0

Stimmenthaltung: 0

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8122&TOLFDNR=98846&selfaction=print