15.12.2015 - 5.1 Antragsformular zur Ermäßigung oder Befreiung v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Anlauff stellt klar, dass sie mit dem Antrag eine Vereinfachung des Verfahrens anstreben wollte.

Sie bringt folgende geänderte Fassung des Antrages ein:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Merkblatt für Bürger*innen zu erstellen und bei Beantragung eines Personalausweises bereitzuhalten, dem unter Berücksichtigung der Pflichten der Verwaltung nach §§ 24, 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) alle Voraussetzungen zu entnehmen sind, nach denen gemäß § 1 Abs. 6 Personalausweisgebührenverordnung ein Antrag auf Ermäßigung bzw. Erlass der Gebühren bei Beantragung des Personalausweises gestellt werden kann.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im März 2016  in einer Mitteilungsvorlage über die Umsetzung und den erreichten Sachstand zu informieren.

 

Frau ller-Preinesberger weist darauf hin, dass die Verwaltung verpflichtet ist, die Bürger zu informieren und dies auch tut. Sie macht deutlich, dass es sich hier immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Mit einem Merkblatt würde eine Einengung erfolgen. Dies ist ermessensfehlerhaft und damit rechtlich angreifbar.

 

Frau Trilk (Bereich Bürgerservice) ergänzt, dass bereits ein Merkblatt entwickelt wurde. Auch eine Checkliste für die Mitarbeiter gibt es.

 

Herr Schubert schlägt vor, dies vom Merkblatt zu lösen.

Er bringt folgenden Änderungsvorschlag ein:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass bei der Beantragung eines Personalausweises über die Möglichkeit der Gebührenbefreiung bei Bedürftigkeit informiert wird.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im März 2016 zu informieren.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass die Ermäßigung bzw. Befreiung von den Gebühren auf Nachfrage des Antragstellers erfolgt. Diese Möglichkeit wird von dem Personenkreis nicht genutzt. Sie bittet die Mitarbeiter des Bürgerservice, die Antragsteller zu ermutigen, die entsprechenden Anträge zu stellen.

 

Frau Tinney schlägt vor, den Formulierungsvorschlag von Herrn Schubert um aktiv informieren“ ergänzen.

 

Frau Müller-Preinesberger schlägt vor, ein Hinweisplakat im Bürgerservice gut sichtbar anzubringen, welches die Antragsteller ermutigt, die Mitarbeiter des Bürgerservice darauf anzusprechen. Es kann dann nach einem Jahr über die Wirkung des Plakates berichtet werden.

 

Herr Schubert ergänzt seinen Änderungsvorschlag wie folgt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass bei der Beantragung eines Personalausweises aktiv über die Möglichkeit der Gebührenbefreiung bei Bedürftigkeit informiert wird.“

 

Frau Basekow bittet um eine Aussage zu dem System der Terminvergabe r dasrgerservicecenter. Sie weist darauf hin, dass online für eine Ummeldung erst Termine im Januar 2016 zu erhalten sind. Auch vor Ort werden Termine erst für Januar vergeben, außer an Samstagen.

 

Frau Trilk erklärt, dass seit April 2015 im Bürgerservice Center ausschließlich mit Terminverwaltung gearbeitet wird. Dies hat den Vorteil, dass für den Bürger lange Wartezeiten vermieden werden.

Sie macht deutlich, dass in der Vergangenheit Wartezeiten von bis zu zwei Stunden angefallen sind. Oft musste der Ticket-Automat abgeschaltet werden, da zu viele Wartende vor Ort waren, deren Anliegen dann nicht mehr bearbeitet werden konnten.

Frau Trilk betont, dassglich Termine vergeben werden, auch telefonische Terminvereinbarung ist möglich. Parallel zu der Arbeit im Servicecenter fahren Mitarbeiter in die Senioreneinrichtungen, um dort die Kunden zu bedienen, die nicht in das Servicecenter kommen können. Auch die Anträge der ankommenden Flüchtlinge ssen bearbeitet werden.

Frau Trilk betont, dass nur 40 % der Termine online und 60 % vor Ort vergeben werden.

 

Frau Prestin (Bürgerservicecenter) erklärt, dass die Terminvergabe vor Ort für Termine am gleichen Tag glich nach Anzahl der anwesenden Kollegen erfolgt. Die Online-Termin-Vergabe ist nur immer für 4 bis 5 Wochen freigeschalten.

 

Frau Schulze erinnert daran, dass der Bürgerservice seinerzeit sehr erfolgreich eingerichtet wurde. Sie schlägt vor, im Mai 2016 im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu berichten, wie das System der Terminvergabe funktioniert.

 

Frau Anlauff über nimmt den Änderungsvorschlag von Herrn Schubert.

 

Frau Eisenblätter stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:7

Ablehnung:0

Stimmenthaltung: 0

 

Anschließend bittet sie um Abstimmung über die so geänderte Drucksache.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass bei der Beantragung eines Personalausweises aktiv über die Möglichkeit der Gebührenbefreiung bei Bedürftigkeit informiert wird.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im März 2016 zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage