27.01.2016 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 Gewerbepark Babelsberg, 1. Änderung entschieden (gemäß Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg" ist nach              § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 3 und 4).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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