27.01.2016 - 6.16 Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Hauptausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass dieser Antrag nicht zulässig ist, da gemäß § 49 Abs. 2 BbgKVerf die Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Gemeindevertreter, die Mitglied im Hauptausschuss sind, festlegt.

 

Abstimmung:

Gemäß § 22 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird die DS 15/SVV/0803 als unzulässig zurückgewiesen.

 

mit Stimmenmehrheit angenommen

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird von 17 auf 15 Mitglieder reduziert.

 

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