27.01.2016 - 6.16 Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 27.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Hauptausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass dieser Antrag nicht zulässig ist, da gemäß § 49 Abs. 2 BbgKVerf die Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Gemeindevertreter, die Mitglied im Hauptausschuss sind, festlegt.
Abstimmung:
Gemäß § 22 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird die DS 15/SVV/0803 als unzulässig zurückgewiesen.
mit Stimmenmehrheit angenommen