27.01.2016 - 7.41 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte", Konkretisie...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Leiter des Fachbereiches Stadtplanung und Stadterneuerung Herrn Goetzmann eingebracht.

 

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg bringt namens der Fraktion DIE LINKE folgenden Änderungsantrag ein und beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr:

 

1. Vor weiteren Aktivitäten zur Änderung der Sanierungsziele für den Lustgarten wird eine

    Bürgerbefragung durchgeführt über einen möglichen Erwerb und Abriss des Hotels  

    "Mercure" durch die Landeshauptstadt Potsdam.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen 

    für den Erwerb des Hotels "Mercure" zu prüfen. Das Ergebnis ist der 

    Stadtverordnetenversammlung  im April 2016 vorzulegen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Wartenberg, Fraktion SPD beantragt die Überweisung der eingereichten Vorlage sowie des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE ebenso in die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, r Finanzen sowie in den Hauptausschuss.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der eingereichten Vorlage sowie des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE in die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, für Finanzen sowie in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Sanierungsziele für den Bereich Lustgarten/Hafen werden auf der Grundlage der Ergebnisse der laut Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2013 (DS 13/SVV/0249) durchgeführten internationalen und interdisziplinären Planungswerkstatt Lustgarten gemäß des in Anlage 2 dargestellten Masterplans unter Finanzierungsvorbehalt konkretisiert.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Szenarien über die möglichen finanziellen Auswirkungen der Umsetzung dieser unter Finanzierungsvorbehalt gestellten Sanierungsziele zu entwickeln. Dabei soll eine phasenweise Umsetzung des Masterplans berücksichtigt werden, in deren letztem Schritt die Herstellung der "Wiese des Volkes" anstelle des Hotelhochhauses vorgesehen ist.

 

  1. Auf dieser Grundlage ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens vier Monate nach Beschlussfassung ein Finanzierungskonzept der Umsetzung des Masterplans als Grundlage der abschließenden Festsetzung der Konkretisierung der Sanierungsziele für den Bereich Lustgarten/Hafen vorzulegen.

 

  1. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Umsetzung der konkretisierten Sanierungsziele ist der Bebauungsplan SAN-P 14 "Lustgarten" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlage 3).

 

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Anlagen zur Vorlage