02.03.2016 - 6.20 Bebauung in der Brauerstraße 4-7

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass dieser Beschluss keinen verbindlichen, sondern nur einen appellativen Charakter tragen könne.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung erklärt, dass nach ihrer Überzeugung die für die Bebauung in der Brauerstraße 4-7 vorgesehene Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im B-Plan San-P 13 hinsichtlich der zulässigen Trauf- und Firsthöhen  im Mischgebiet MI 3 die Grundzüge der im B-Plan festgelegten Grundzüge der Planung berühren und dass deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme und

einigen Stimmenthaltungen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen