02.03.2016 - 5.4 Denkmalbereichssatzung Stadtkern Potsda...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen

 

Mit Schreiben vom 02. März 2016 bittet der Oberbürgermeister um folgende Korrektur der im Absatz 1 der Satzung erwähnten Rechtsgrundlage:

 

Auf Grundlage von § 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. 1/07 (Nr. 19) S. 286), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. 1/14 (Nr. 32)) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. 1 S. 215)

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion DIE LINKE, den 2. Absatz im § 2 der Satzung (Negativkatalog) zu streichen.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Die Vorlage wird mit der Korrektur der Rechtsgrundlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Stadtkern Potsdam“ der Landeshauptstadt  Potsdam gemäß Anlagen (Denkmalbereichssatzung Stadtkern).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen und

einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen