02.03.2016 - 8.7 Erhaltungssatzung "Am Kanal-Stadtmauer"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Leiter des Fachbereiches Stadtplanung und Stadterneuerung Herrn Goetzmann eingebracht und entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates ohne Ausschussüberweisung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

r den Bereich des Sanierungsgebietes Am Kanal- Stadtmauer (Abgrenzung gemäß Anlage 2) wird auf der Grundlage des § 172 des Baugesetzbuches eine Erhaltungssatzung erlassen (gemäß Anlage 1).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen