06.04.2016 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 125 "Uferzone Griebnitzsee" A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gemäß § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) erklärt der Stadtverordnete Kirsch, Fraktionrgerbündnis-FDP seine Befangenheit und nimmt an der Beratung und Abstimmung dieser Vorlage nicht teil.

 

Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich, die umweltbezogenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ durchzuführen (siehe Anlage 4).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5, 6 und 7).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen