06.04.2016 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 64 "Garde-Ulanen-Kaserne", Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Geltungsbereich des in Kraft gesetzten Bebauungsplans Nr. 64 “Garde-Ulanen-Kaserne“ wird für den in den Anlagen 1 und 2 bezeichneten Teilbereich “Gewerbefläche“ das 1. Änderungsverfahren eingeleitet. Das Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 64 “Garde-Ulanen-Kaserne“, 1. Änderung, Teilbereich “Gewerbefläche“ durchgeführt.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 für den Teilbereich “Gewerbefläche“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen