06.04.2016 - 7.31 Stellenplanerweiterung 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.31
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Recht, Personal und Organisation
- Datum:
- Mi., 06.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Recht, Personal und Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Für die Sicherstellung der Aufgabenerledigung im Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingen werden im Stellenplan 2016 zusätzlich zu den bereits mit Beschluss 15/SVV/0605 beschlossenen 19,35 Stellen weitere 43,175 Stellen eingerichtet.
Weitere 22,750 Stellen für unabweisbare Aufgaben werden zusätzlich in den Stellenplan 2016 aufgenommen.
Alle zusätzlich eingerichteten Stellen sind für eine automatische Stellenbesetzung gesperrt. Vor einer Freigabe im Einzelfall prüft die Verwaltung durch eine Stellenbesetzungskommission aktuell die Unabweisbarkeit der Besetzung und erstellt hierzu eine Dokumentation. Im laufenden Jahr 2016 wird regelmäßig der Stellenbedarf überprüft, um auf aktuelle Bedarfe und Veränderungen reagieren zu können.
Für das Haushaltsjahr 2016 werden voraussichtlich zusätzliche Personalaufwendungen / -auszahlungen (in diversen Produkten - Kontengruppe 50/70) in Höhe von insgesamt bis zu 3.091.900 € benötigt. Anteilig erfolgt eine Personalkostenerstattung von bis zu 537.000 €, so dass die Nettobelastung bis zu 2.554.900,00 € betragen könnte. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich eingeschätzt werden kann, ob und wann die zusätzlich eingerichteten Stellen besetzt werden und damit zusätzliche Personalaufwendungen entstehen, die über den Deckungskreis Personalaufwendungen nicht abgedeckt werden können, soll über mögliche überplanmäßige Aufwendungen erst dann entschieden werden, wenn verlässliche Angaben hierüber vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt wird ein Beschluss über überplanmäßige Bewilligungen notwendig und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Die Deckung soll in diesem Fall aus Mehrerträgen nach dem FAG (allgemeine Schlüsselzuweisungen) erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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