04.05.2016 - 8.4 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" , Konkretisi...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg bringt namens der Fraktion DIE LINKE folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Vorfeld der Beschlussfassung zu dieser Vorlage eine Einwohnerversammlung zur öffentlichen Vorstellung und Diskussion der Konkretisierung des Leitbautenkonzeptes  durchzuhren.

 

Der Ältestenrat empfiehlt, die Vorlage ohne Aussprache in die Ausschüsse zu überweisen.

 

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen diese Empfehlung aus.

 

Gemäß § 22 Punkt 2 der Geschäftsordnung unterbricht der 2. stellvertretende Vorsitzende Herr Rietz die Sitzung.

 

In der Unterbrechung der Sitzung von 16:48 Uhr bis 16:51 Uhr verständigt sich der Ältestenrat zum weiteren Verfahren. Im Ergebnis wird abweichend von der ursprünglichen Empfehlung die Debatte eröffnet.

 

Nach 8 Diskussionsrednern:

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion Bürgerbündnis-FDP, beantragt die Überweisung in die vom Ältestenrat empfohlenen Ausschüsse.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Finanzen, Bildung und Sport, Kultur und Wissenschaft, Gesundheit, Soziales und Integration sowie den Jugendhilfe- und Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Entsprechend dem Antrag des Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE ist der Verlauf der Behandlung dieser Vorlage rtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. In Konkretisierung des "Integrierten Leitbautenkonzeptes" (DS 10/SVV/0412) soll die weitere städtebauliche Entwicklung der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte entsprechend der in Anlage 1 dargestellten Blockkonzepte sowie unter Zugrundelegung der Ziele und Leitlinien gemäß Anlage 2 erfolgen.

 

  1. Die für die Ausschreibung/Vergabe der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte sind die Allgemeinen Verfahrensgrundsätze gemäß Anlage 3 anzuwenden.

 

  1. Bestandteil der Ausschreibung der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke in den Blöcken III und IV sind die konkretisierten Vorgaben zu Gestaltung und Nutzung in den Grundstückspässen gemäß Anlage 4.

 

  1. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Umsetzung des konkretisierten Leitbautenkonzeptes sind nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Quartier III der Bebauungsplan SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“ gemäß Anlage 5 und für das Quartier IV der Bebauungsplan SAN-P 19 „Friedrich-Ebert-Straße/Am Kanal“ gemäß Anlage 6 aufzustellen.

 

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Anlagen zur Vorlage