01.06.2016 - 5.1 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" , Konkretisi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eingangs erhält Herr Ekkehart Schöll, Stadtplaner und Architekt für die Initiative „Potsdamer Mitte neu denken“ ein Rederecht. Er verdeutlicht grundsätzliche Bedenken an den bereits zur Beschlussfassung stehenden Zielen für die Blöcke III und IV.

 

Die Ausschüsse für Finanzen, Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, Bildung und Sport sowier Gesundheit, Soziales und Inklusion empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt, der Vorlage einschließlich des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE vom 04.05.2016 zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

a)

Vor der Abstimmung der Vorlage, einschließlich vorliegender Änderungs- und Ergänzungsanträge spricht sich der Ausschuss in Anlehnung des Antrages der Fraktion DIE LINKE grundsätzlich für die Durchführung der öffentlichen Einwohnerversammlung aus.

 

b)

Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW vom 23.05.2016

 

1. Bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte ist das in Anlage 1 dargestellte Blockkonzept zur Verkehrsstruktur (1.2) zur besseren Erschließung der Bauten an der Friedrich-Ebert-Straße dahingehend zu prüfen, ob eine gemeinsame Verkehrsfläche für Fußgänger, Radfahrer und Lieferverkehr eingerichtet werden kann.

           Gegebenenfalls mit zeitlicher Begrenzung der Nutzung durch den Lieferverkehr.

 

2. Bei den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen (Anlage 3) wird unter Ziffer 6 erster Absatz der 2. Satz gestrichen und durch den Satz „Die Vergabe von mehreren benachbarten Losten an einen Bieter ist ausgeschlossen.“ ersetzt.

 

c)

Änderungs-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B90/Die Grünen, CDU/ANW, SPD vom 24.05.2016

 

1. Anlage 2, Seite 4, Z. 2.2. Ergänzung:

Auf mindestens 1/3 der Wohnfläche sollen miet- und belegungsgebundene und Studentenwohnungen ermöglicht werden.(s. Karte 1.3)

 

2.  Anlage 2, Seite 4, Z.2.4.Ergänzung:

Sobald es das Verfahren zulässt, werden die Entwürfe und Nutzungskonzepte der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

3. Anlage 2, Seite 7 L.1.3.3. Zeile vier Änderung:

drei Fugen

 

redaktionelle Änderung

4. Anlage 2, Seite 8 L.1.3.5. - Ergänzung:

und hochstehend ausgebildet sein.

 

5. Anlage 2, Seite 10 L.5.1. - Ergänzung:

Das gilt auch für eine zurückhaltende, mit den Nachbarn abzustimmende Farbwahl der Putzfassaden.

 

 

6. Zu den Grundstückspässen Schloßstr. 5; Am Alten Markt 16 und 15; Friedrich-Ebert-Str. 4 - Änderung:

statt V+ sollen IV+ Geschosse in der Straßenansicht angegeben werden

 

7. Zu den Grundstückspässen Am Kanal 40/41 - Änderung:

keine Fuge, Am Kanal 41 ist in voller Breite am Originalstandort auszubilden, Am Kanal 40 ist entsprechend anzupassen, "eindeutig" streichen

 

Ergänzung:

Besondere Gestaltungsanforderungen in Bezug auf das Vorbild Huis Trip

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 04.05.2016 abzulehnen und stattdessen, schnellstmöglich (noch im Sommer) eine Bürgerversammlung durchzuführen sowie der Gesamtvorlage einschließlich der Änderungen/Ergänzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zuzustimmen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt, die Auslegung des Oberbürgermeisters, zum Umgang mit dem Antrag der Bewohner des Staudenhofs auf Durchführung einer Einwohnerversammlung, rechtlich zu prüfen.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Reimers bringt namens der Fraktion SPD einen Ergänzungsantrag zum vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU/ANW und SPD vom 24.05.2016 mit folgendem Wortlaut ein:

Anlage 2, Seite 8, Leitlinie L 1.3.5: Änderung bezüglich Fensterformaten ist nach der Ergänzung: „und hochstehend ausgebildet sein.

Neu, unter Ziffer 4 anzuschließen:

Dies gilt nicht für die Grundstücke Schwertfegerstraße 2 bis 7 sowie 11 bis 14 und Kaiserstraße 3 bis 5.

 

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE LINKE erfolgt anschließend die namentliche Abstimmung ihres Ergänzungsantrages vom 04.05.2016 mit folgendem Wortlaut:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Vorfeld der Beschlussfassung zu dieser Vorlage eine Einwohnerversammlung zur öffentlichen Vorstellung und Diskussion der Konkretisierung des Leitbautenkonzeptes  durchzuführen.

 

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:

mit 33 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die Empfehlung des Hauptausschusses, schnellstmöglich (noch im Sommer) eine Bürgerversammlung durchzuführen, wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion SPD vom 31.05.2016 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Der Änderung-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU/ANW und SPD vom 24.05.2016 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW vom 23.05.2016 wird entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. In Konkretisierung des "Integrierten Leitbautenkonzeptes" (DS 10/SVV/0412) soll die weitere städtebauliche Entwicklung der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte entsprechend der in Anlage 1 dargestellten Blockkonzepte sowie unter Zugrundelegung der Ziele und Leitlinien gemäß Anlage 2 erfolgen.

 

  1. Die für die Ausschreibung/Vergabe der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte sind die Allgemeinen Verfahrensgrundsätze gemäß Anlage 3 anzuwenden.

 

  1. Bestandteil der Ausschreibung der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke in den Blöcken III und IV sind die konkretisierten Vorgaben zu Gestaltung und Nutzung in den Grundstückspässen gemäß Anlage 4.

 

  1. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Umsetzung des konkretisierten Leitbautenkonzeptes sind nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Quartier III der Bebauungsplan SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“ gemäß Anlage 5 und für das Quartier IV der Bebauungsplan SAN-P 19 „Friedrich-Ebert-Straße/Am Kanal“ gemäß Anlage 6 aufzustellen.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ist der Verlauf der Behandlung dieser Vorlage rtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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