02.11.2016 - 7.11 Regelungen für den Beteiligungsrat im Rahmen de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung in Ziffer 1 zuzustimmen:

 

1.Der Beteiligungsrat hat 17 Mitglieder und wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

dreizehn Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam, davon eine/ein

       Vertreterin/Vertreter im Alter von 16 bis 27 Jahren,

 

Der Stadtverordnete Finken bringt namens der Fraktionen CDU/ANW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den als Tischvorlage ausgereichten Änderungsantrag  ein:

 

Die Ziffer 6 entfällt, die  Ziffer 5 erhält folgenden Text:

 

5. Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld werden auf der Grundlage der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt gezahlt.


Beschlussbegleitend wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt bis zum Ende des ersten Quartals 2017 zu überarbeiten und dem Hauptausschuss vorzustellen.
 

Die Stadtverordnete  Armbruster beantragt namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen  die Ziffer 1 wie folgt zu ändern:

 

Der Beteiligungsrat hat 15 Mitglieder und wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sind in dem Gremium nicht vertreten.

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingebrachte Änderung der Ziffer 1 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Änderung in Ziffer 1 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die von den Fraktionen CDU/ANW, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vorgeschlagenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.Der Beteiligungsrat hat 17 Mitglieder und wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

dreizehn Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam, davon eine/ein

     Vertreterin/Vertreter im Alter von 16 bis 27 Jahren,

zwei Mitarbeiter/innen aus der Stadtverwaltung,

zwei Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die Besetzung erfolgt geschlechterparitätisch ohne Begrenzung. Die im Beteiligungsrat vertretenen Bürgerinnen und Bürger können freiwillig eine zweite Amtsperiode absolvieren. In diesem Fall entfällt das reguläre Auswahlverfahren.

Darüber hinaus kann der Beteiligungsrat bis zu zwei Experten als zusätzliche Mitglieder berufen.

 

2.Der Beteiligungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

3.  Die Amtsperiode des neuen Beteiligungsrates beginnt im Januar 2017; somit wird die Amtsperiode des derzeitigen Beteiligungsrates bis einschließlich Januar 2017 verlängert. Die erste Sitzung einer Amtsperiode bildet zugleich die letzte Sitzung der vorherigen Amtsperiode.

 

4.Die WerkStadt für Beteiligung unterstützt den Beteiligungsrat im laufenden Geschäft (insbesondere Vorbereitung, Protokollierung und Durchführung der Sitzungen).

 

5.Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld werden auf der Grundlage der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt gezahlt.

 

6.Der Beteiligungsrat legt der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen