02.11.2016 - 8.16 Uferweg Speicherstadt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.16
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 02.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
16/SVV/0551 Uferweg Speicherstadt
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in einer eine detaillierten Untersuchung die Mindestkosten Kostenschätzung für den Bau des Uferweges hinter dem Wasserwerk in der Speicherstadt festzustellen. Dazu sind Gespräche mit dem Umweltministerium und dem Bauministerium zu führen, um Hindernisse für eine Förderwürdigkeit zu vermeiden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember März 2017 über den Stand zu informieren.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, dem Antrag mit der vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Terminänderung und folgenden Ergänzungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in einer Vorplanung die minimierten Kosten für den Bau des Uferweges hinter dem Wasserwerk in der Speicherstadt festzustellen. Dazu sind Gespräche mit dem Umweltministerium und Fördermittelgebern zu führen, um Hindernisse für eine Förderwürdigkeit zu vermeiden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im März 2017 über den Stand zu informieren.
Eine Preisindikation der Kosten ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2016 mündlich zur Kenntnis zu geben.
Der Antrag wird in der vom Auschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Fassung zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in einer Vorplanung die minimierten Kosten für den Bau des Uferweges hinter dem Wasserwerk in der Speicherstadt festzustellen. Dazu sind Gespräche mit dem Umweltministerium und Fördermittelgebern zu führen, um Hindernisse für eine Förderwürdigkeit zu vermeiden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im März 2017 über den Stand zu informieren.
Eine Preisindikation der Kosten ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2016 mündlich zur Kenntnis zu geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,7 kB
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