07.12.2016 - 5.14 Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 07.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:
...
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, am geplanten Schulstandort Waldstadt-Süd einen Planungs- oder Architekturwettbewerb durchzuführen. Der Erhalt eines möglichst großen Waldanteils sowie eine ökologische Bauweise sollen dabei maßgebliche Vorgaben sein.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zuzustimmen:
Der Bebauungsplan Nr. 142 “Schulstandort Waldstadt-Süd“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß der im Punkt Planungsziele um den Satz, „Es ist ein ausreichender Abstand von Bauflächen zur Eisenbahntrasse sicherzustellen.“ ergänzten Anlage 2 und der Anlage 3).
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, am geplanten Schulstandort Waldstadt-Süd einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Der Erhalt eines möglichst großen Waldanteils sowie eine ökologische Bauweise sollen dabei maßgebliche Vorgaben sein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, der Vorlage mit den Ergänzungen des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlenen Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die so geänderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Bebauungsplan Nr. 142 “Schulstandort Waldstadt-Süd“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, am geplanten Schulstandort Waldstadt-Süd einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Der Erhalt eines möglichst großen Waldanteils sowie eine ökologische Bauweise sollen dabei maßgebliche Vorgaben sein.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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603,1 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20 kB
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