07.12.2016 - 10.20 Ergänzung der Stadtordnung § 8 "Mitführen von T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.20
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Mi., 07.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Herrn Schubert, eingebracht.
Änderungsantrag:
Der Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Herr Schubert, beantragt die Streichung der letzten Zeile und die Änderung wie folgt:
…
Die Absätze 1 und 2 gelten hinsichtlich der Verpflichtung zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen nicht für Hundeführer von Blinden- bzw. Assistenzhunden, die in Begleitung der zu unterstützenden Personen zweckentsprechendem Einsatz sind.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion Bürgerbündnis-FDP, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 16/SVV/0775 in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 2 Ja-Stimmen.
Anschließend wird der Antrag in der so geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) vom 04.06.2003 wird im
§ 8 „ Mitführen von Tieren und Leinenpflicht“ wie folgt ergänzt:
Die Absätze 1 und 2 gelten hinsichtlich der Verpflichtung zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen nicht für Hundeführer von Blinden- bzw. Assistenzhunden, die in zweckentsprechendem Einsatz sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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