07.12.2016 - 8.1 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Finanzen Herr Exner bringt die Vorlage ein.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigV) des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2016, DS 16/SVV/0130, beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2016 werden im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg  (Geschäftszeichen 33-363-22) wie folgt gefasst:

 

 

2.1. der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen auf                      49.339.437 €

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf         29.590.000 €

 

 

Damit wird den Auflagen des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg  beigetreten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen