07.12.2016 - 19 Bezahlbares Wohnen auf Höchstgebot anrechnen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 07.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der pro potsdam aufgefordert, dem Unternehmen ab sofort die Möglichkeit einzuräumen, bei Wohnungsverkäufen zum Höchstgebot den Bietern freiwillige zusätzliche Selbstverpflichtungen zu Maßnahmen für „Bezahlbares Wohnen“ wie z.B. Mietpreis- und Belegungsbindungen, auf das Höchstgebot anzurechnen.
Die Gesellschaft soll den Mietern oder einer von den Mietern dominierten juristischen Person den Erwerb der Immobilie zu Vorzugskonditionen anbieten dürfen. Dafür erhält die Gesellschaft den Spielraum, vom Höchstgebot einen Abschlag unter folgenden Prämissen vorzunehmen:
der Kaufpreisabschlag wird auf 5% des Höchstgebots beschränkt
der gutachterlich festgestellte Wert darf in keinem Fall unterschritten werden
als Gegenleistung für den Abschlag haben sich die Käufer zur Gewährung von Sozialbindungen zu verpflichten
der Wert der Sozialbindungen muss rechnerisch mindestens dem Kaufpreisabschlag entsprechen
die Sozialbindung hat sich nach der Bedürftigkeit der Mieter (WBS-Berechtigung) oder nach der Verfügbarkeit von leer stehenden, vermietbaren Wohnungen (Einräumung eines Belegungsrechts für die LHP) zu richten
die Sozialbindung ist grundbuchlich zu sichern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
27,5 kB
|