06.01.2016 - 3.2 Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die den Fraktionen zur Verfügung gestellte Stellungnahme zur Veränderung der Sitzanzahl des Hauptausschusses während der Wahlperiode sowie die Urteile des Verwaltungsgerichtes Potsdam und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg.

 

Anschließend bringt Herr Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE den Antrag ein und verweist darauf, dass laut Empfehlung des Gesetzgebers die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses als verkleinertes Abbild der Stadtverordnetenversammlung (StVV) ein Viertel der Anzahl der Mitglieder der StVV nicht überschreiten sollte. Deshalb werde nunmehr der Vorschlag unterbreitet, die Anzahl der Sitze um zwei zu minimieren, was auch dem Anliegen der Kooperationsfraktionen, in dieser Wahlperiode mit „kleinen“ Ausschüssen arbeiten zu wollen, entspreche.

Die jetzige Anzahl 17 + 1 sei 2014 deshalb gewählt worden, um allen Fraktionen die Mitgliedschaft im Hauptausschuss zu ermöglichen. Das sei jetzt auch mit nur noch 7 Fraktionen auch mit der Anzahl 15 + 1 möglich. In den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Potsdam und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg werde dies zwar grundsätzlich anders gesehen, aber im Ausnahmefall für durchaus möglich gehalten. Er sehe hier einen Widerspruch zwischen Gerichtsentscheidung und Gesetzestext und plädiert dafür, diese „Gesetzeslücke“ zu schließen. Mit dem vorliegenden Antrag solle „provoziert“ werden, wie sich die Kooperation zu dem eigenen Anliegen verhalte und sei eine Abstimmung gewünscht.

 

Herr Schüler verweist in seinen Ausführungen darauf, dass mit der Entscheidung über die Fraktionsstärke im Jahr 2014 eine andere Situation bestanden habe, da einige der Fraktionen bis dato unberücksichtigt und von der Mitgliedschaft im Hauptausschuss ausgeschlossen waren. Die heutige Situation sei eine andere und die angemessene Vertretung aller Fraktionen im Hauptausschuss möglich. Die Kommunalverfassung sei auch nicht lückenhaft sondern eindeutig auf Kontinuität ausgelegt. Im § 49 Abs. 2 der BbgKVerf wird bestimmt, dass die Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Gemeindevertreter, die Mitglied im Hauptausschuss sind,r die Dauer der Wahlperiode festlegt. Damit werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem aus seiner Sicht rechtswidrigem Anliegen der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass der Gesetzgeber eine andere Intention mit der Formulierung verfolgt habe, denn vor der Änderung der Kommunalverfassung habe noch die Gemeindevertretung der „alten Wahlperiode“ über die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses der neu gewählten Gemeindevertretung entscheiden müssen.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass er keine Bereitschaft erkenne, über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen zu wollen er selbst könne ein rechtswidriges Anliegen auch nicht zur Abstimmung stellen und empfiehlt, den Antrag zurückzuziehen.

Auf seine Frage, wer über den Antrag abstimmen wollen würde, signalisieren 5 Mitglieder des Hauptausschusses ein „Ja“, die Mehrheit ein „Nein“.

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