06.01.2016 - 4.1 Dialog- und Beteiligungsverfahren Plantage - Re...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister verweist auf die Verabredung in der letzten Hauptausschusssitzung, den Bericht sacken zu lassen. Mittlerweile gebe es eine Verabredung, wann sich die Akteure wieder zusammensetzen, so dass nun die Frage stehe, ob es für die Stadtverordneten akzeptabel sei, diesen Termin abzuwarten und danach über den weiteren  Weg zu entscheiden.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er ganz nachdrücklich dafür werben wolle, den Dialog in Gang zu bringen. Das vorgeschlagene Bürgergutachten sei ein gangbarer Weg, weil es damit positive Erfahrungen gebe und dieses zu Ergebnissen führen könnte, die dann Gegenstand einer Bürgerbefragung  sind.  Deshalb sollte diese Chance auch genutzt werden.

 

Herr Szilleweit führt aus, dass er für eine große Gruppe der Akteure spreche, die sich am 21. Januar treffen wollen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Vorher wolle er sich dazu nicht positionieren.

 

Herr Kirsch meint, dies sei eine Diskussion um des „Kaisers Bart“, da dies nicht in den Händen der Stadtverordneten liege, sondern in den Händen derer, die über das entsprechende Geld verfügen. Er plädiert r eine Zurückstellung und dafür, die Gesprächsergebnisse vom 21. Januar abzuwarten.

 

r Frau Dr. Müller stellen sich zwei Fragen, nämlich wie der Stellenwert des Instruments bei den Prozessbeteiligten sei und was bezüglich des Umgangs mit den Ergebnissen des Bürgergutachtens verabredet werde - insbesondere  welche Verbindlichkeit das habe.

 

Herr Schüler warnt davor, mehrere Instrumente simultan anzuwenden. Er fragt, wie mit Ergebnissen umgegangen werden solle, auf die die Stadt keinen Einfluss habe. Er rät dringend dazu, den Bürgerdialog abzuwarten, bevor ein neues zusätzliches Element zum Einsatz kommt.

 

Herr Jetschmanegg betont in seinen Ausführungen, dass das Bürgergutachten den Bürgerdialog nicht ersetze, sondern parallel laufe. Einig seien sich die Akteure darüber, dass sie sich endlich über die Inhalte und nicht mehr über die Methoden verständigen wollen.

 

Herr Finken verweist darauf, dass es bezüglich der Garnisonkirche einen abgeschlossenen politischen Prozess gebe und die Verantwortung nicht an die Bürger abgegeben werden könne.

Frau Dr. Wegewitz fordert auf, das Bürgergutachten in positivem Sinne zu bedenken, um zu einem Ergebnis zu kommen. Die Befürchtung, die beteiligten Bürger könnten keine informierte Entscheidung treffen, verstehe sie nicht, da sie davon ausgehe, dass alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sollte über die Anzahl der Planzellen noch einmal nachgedacht und das Bürgergutachten auf breitere Füße gestellt werden.

 

Ziel dieses Verfahrens, so Herr Dr. Scharfenberg, sei ein ergebnisoffener Dialog gewesen und dafür sollten sich die Akteure zusammenfinden. Nach einem dreiviertel Jahr sei die Situation nun so, dass sich die Akteure eher misstrauisch gegenüberstehen. Vielleicht sei das Bürgergutachten eine Chance und ergeben sich daraus Ansätze, den Bürgerdialog zusammenzubringen.

 

Der Oberbürgermeister fasst abschließend zusammen, dass deutlich zu erkennen sei, dass alle Akteure in die Phase der inhaltlichen Auseinandersetzung gehen wollen. Deshalb schlage er vor, eine Beschlussvorlage für den Hauptausschuss vorzubereiten, um  das Bürgergutachten auf den Weg zu bringen. Wie mit den daraus entstehenden Ergebnissen umgegangen werde, solle danach entschieden werden. An dem angekündigten Treffen der Akteure sollten auch Stadtverordnete teilnehmen, um diesen Dialog direkt zu begleiten. Er betont, dass es nicht nur um den Turm der Garnisonkirche gehe, sondern um die Änderung der Sanierungsziele. Wenn die Beschlussvorlage vorliege, könne dann über das Bürgergutachten sowie das konkrete Prozedere im Detail gesprochen werden. Als Termin für die Beschlussvorlage wird der 10.02.2016 avisiert.

 

Gegen diesen Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch; die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage