20.01.2016 - 5.2 Erste Ergebnisse - Stärkung des Wirtschaftsraum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 20.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Frerichs berichtet, dass dieses Vorhaben im Arbeitskreis Innenstadt thematisiert worden sei und Herr Finken, Fraktion CDU/ANW, die Befragung selbst begleitet habe. Im Ergebnis könne er sagen, dass die Händler über das Interesse erfreut waren und eine vertiefende Befragung keine weiteren Erkenntnisse bringen würde.
Wichtig sei seitens der Politik ein Impuls an das Land, die erforderliche Gesetzgebung auf den Weg zu bringen, denn laut BIG-Gesetz (Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesimmobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung und die Verfügung über bundeseigene Liegenschaften einschließlich Mietwohngebäuden) können Immobilien- und Standortgemeinschaften eingerichtet werden, wenn sich die Eigentümer zusammenschließen und für ein bestimmtes Gebiet einen Kosten- und Maßnahmenplan definieren. Widersprechen diesem Plan nicht mehr als ein Drittel der Eigentümer, werden die Maßnahmen in einem Zeitfenster von fünf Jahren umgesetzt. Die Kosten werden verpflichtend auf alle Eigentümer im Gebiet umgelegt, so dass alle Grundeigentümer beteiligt und niemand mehr vom Engagement einiger weniger profitieren könne, ohne sich selbst angemessen zu beteiligen.
Mit dieser Thematik werde sich auch der Wirtschaftsrat in seiner Sitzung am 17. Februar 2016 befassen; ebenso sei der Arbeitskreis hier seit vielen Jahren aktiv.