24.02.2016 - 3.7 Skaterhalle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
16/SVV/0049 Skaterhalle
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag namens der Fraktion DIE LINKE ein.
Der Ausschuss für Bildung und Sport und der Ausschuss für Finanzen empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion verweist Herr Richter darauf, dass es sich hier um eine ausnahmslos freiwillige Aufgabe handele und die Aufnahme von freiwilligen Investitionsmaßnahmen in absehbarer Zeit nicht möglich sein werde. Dies zumindest so lange wie Kredite für pflichtige Aufgaben anstehen. Er halte es nicht für zielführend, in der angespannten Arbeitssituation Mitarbeiter mit zusätzlich Prüfaufträgen zu belasten, die auf längere Zeit nicht realisiert werden können.
Herr Dr. Scharfenberg plädiert dafür, in diesem - aus seiner Sicht - überschaubaren Rahmen Möglichkeiten zu prüfen, Synergien zu entwickeln und darin auch anderen Institutionen oder eventuell privates Engagement einzubinden.
Herr Schüler betont, dass der Antrag weit darüber hinausgehe, denn es würde der Auftrag erteilt werden, einen Vorschlag zu unterbreiten. Ebenso spricht sich Herr Kolesnyk gegen den Antrag aus, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Möglichkeiten sehe er, dieses Anliegen im Rahmen der Entwicklung Lustgarten oder Biosphäre mit einzubinden.
Herr Gessner, Bereich Sport, weist darauf hin, dass die jetzt genutzte Fläche eine ehemalige Lagerhalle sei und es sich im rechtlichen Sinne nicht um eine Sportstätte handele.
Frau Dr. Müller erläutert die Historie der Skaterhalle und betont, dass schon lange nach einem Ausweichobjekt gesucht werde und es Zusagen gegeben habe, andere Möglichkeiten zu prüfen, um diese Sportart weiter betreiben zu können. Dabei gehe es um eine einfache minimalistische Variante, die auch nicht sofort zur Verfügung stehen müsse.
Herr Dr. Scharfenberg ergänzt, dass es nicht um eine Größenordnung mit denen in der Mitteilungsvorlage 12/SVV/0590 definierten Parameter bezüglich der Hallengröße und der Kosten gehe, sondern nur darum, einen Rahmen für eine ganzjährige Nutzungsmöglichkeit – für Trainingsbedingungen zu schaffen.
Der Oberbürgermeister betont, dass er schon Unterschiede darin sehe, ob ein Provisorium oder ein Neubau in Rede stehe. Wenn die Stadt bauen würde, gebe es entsprechende Vorgaben und Standards und komme sicher die eine oder andere Forderung mit hinzu. Daraus ergeben sich dann auch die entsprechenden Kosten. Wenn man aber vor dem Hintergrund des umfangreichen Schulinvestitionsprogramms wisse, dass die Haushaltsplanungen der kommunalaufsichtlichen Prüfung unterliege und keine Reserven für freiwillige Aufgaben vorhanden seien, dann habe auch eine wie hier angestrebte Prüfung keine Perspektive. Man könne nicht so tun, als ob man was tun könne – zur politischen Wahrheit gehöre auch zu sagen, was im Moment nicht möglich ist und keine Illusionen zu wecken.
Herr Dr. Scharfenberg bittet darum, die Aussage des Oberbürgermeisters, dass er derzeit keine Möglichkeiten sehe, eine solche Skaterhalle mit städtischen Mitteln zur Verfügung zu stellen, in die Niederschrift aufzunehmen. Er sehe aber eine Aufgeschlossenheit gegenüber dem Anliegen, wenn es kreative Vorschläge gebe.
Der Oberbürgermeister sagt eine Prüfung in dem genannten Sinne zu und stellt den vorliegenden Antrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung im April 2016 einen Vorschlag für die Einrichtung einer Skaterhalle in Potsdam vorzulegen.
Dabei geht es darum, die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine ganzjährige sportliche Betätigung der Rollsportszene (Skateboard, BMX, Inliner ) zu schaffen.
Für die Realisierung einer solchen Halle ist einerseits der Ausbau eines Bestandsobjekts und
andererseits ein Neubau an einem geeigneten Ort denkbar.
Ein Bestandsobjekt sollte gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein, eine
funktionierende Beleuchtung und Stromanschluss sowie mindestens ein Kaltwasser- anschluss haben. Eine Miettoilette wäre ausreichend. Die Halle sollte mindestens 1200 Quadratmeter und eine Deckenhöhe von sechs bis acht Meter haben. Benötigt wird ein glatter Betonfußboden bzw. ein Boden, der unkompliziert glatt überbaut werden kann.
Für einen Neubau gelten die gleichen Anforderungen. Allerdings sollte insgesamt von 2000
Quadratmetern ausgegangen werden, um Rampen im Außenbereich errichten zu können, die auch im Sommer eine hohe Frequentierung gewährleisten.
In der Halle werden weder Tribünen noch Dusch-oder Umkleideräume benötigt. Der Innenausbau kann später separat durch Holzkonstruktionen erfolgen, unter Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer.