24.02.2016 - 10 Verständigung zur Einwohnerfragestunde

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Die zur Einwohnerfragestunde eingereichten Fragen und Vorschläge liegen den Mitgliedern des Hauptausschusses schriftlich vor.

Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, alle Fragen zu beantworten, die Frage 5 und 7 aber auf Grund der Fragestellung nur dem Grunde nach, erhebt sich kein Widerspruch.

Der unter dem Punkt 8 unterbreitete Vorschlag wird von der Verwaltung aufgenommen.

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