30.03.2016 - 3.1 Öffnung der Gebote durch die Pro Potsdam

Beschluss:
vertagt
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Frau Müller bringt die Vorlage ein und begründet sie.

 

Frau Krusemark erklärt, dass es grundsätzlich r Stadtverordnete, die gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder sind, glich sei, an der Gebotseröffnung teilzunehmen. Eine Öffnung für alle Stadtverordneten sei nicht notwendig, da die über die Gesellschafterversammlungen informiert würden.

 

Frau Dr. Müller hrt aus, dass die Gesellschafterbeschlüsse nur sporadisch gesendet worden seien, und hinterfragt, wie die Aufsichtsratsmitglieder der einzelnen Fraktionen die Informationen erhalten. Darauf entgegnet der Oberbürgermeister, dass diese in den Hauptausschussunterlagen enthalten seien. Der Hauptausschuss werde vor Gesellschaftsvertragsabschluss in Kenntnis gesetzt.

 

Frau Dr. Müller erklärt, dass es ihr hauptsächlich um den Termin der Gebotseröffnung ginge. Herr Dr. Scharfenberg kann nicht nachvollziehen, warum die Teilnahme nicht möglich sei, da der Hauptausschuss ohnehin Zugang zu den Informationen habe. Die ProPotsdam GmbH rde gegen kein geltendes Recht verstoßen und man könne es auch ausschließlich auf die Hauptausschussmitglieder beschränken.

 

Der Oberbürgermeister wird als Gesellschafter den Aufsichtsrat um die Entwicklung eines Verfahrens bitten, allen Stadtverordneten die Teilnahme an den Gebotseröffnungen zu ermöglichen. Die Entscheidung treffe die Gesellschafterversammlung. Des Weiteren macht er den Unterschied zwischen dem Einfluss der Stadtverordnetenversammlung bei der Veräerung von Grundstücken der Landeshauptstadt Potsdam und der ProPotsdam GmbH deutlich. Herr Wellmann fügt hinzu, dass es unterschiedliche Rechtskreise seien und regt an, das vorgeschlagene Verfahren nicht nur auf den Innenstadtbereich zu beschränken, sondernr alle Grundstücke anzuwenden.

 

Abschließend weist der Oberbürgermeister darauf hin, dass die Entscheidung allein beim Aufsichtsrat liege und das Verfahren auch nur auf Grundstücke der ProPotsdam GmbH anzuwenden sei.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet im Namen seiner Fraktion um Zurückstellung des Antrages und erneute Behandlung im Hauptausschuss am 13.04.2016.

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