13.04.2016 - 4.2 Öffnung der Gebote durch die Pro Potsdam

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Scharfenberg bringt zu der Vorlage folgenden Änderungsantrag ein, der im Verlauf der Diskussion von ihm modifiziert wird:

 

Der Unternehmensverbund Pro Potsdam wird gebeten, bei der Ausschreibungen von Grundstücken im Innenstadtbereich r jede Fraktion ein Mitglied des  Hauptausschusses die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zur Öffnung der Gebote einzuladen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung des Unternehmensverbundes Pro Potsdam entsprechende Gespräche mit dieser Zielstellung zu führen.

Über das Ergebnis der Gespräche ist die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06. April 2016 04. Mai 2016 zu informieren. 

 

Herr Westphal, Geschäftsführer der ProPotsdam GmbH, führt aus, dass es bisher keinen Anlass zur Änderung der Verfahrensweise gegeben habe. Die Informationen seien ausschließlich den Aufsichtsratsmitgliedern vorbehalten.

 

In der sich anschließenden Diskussion, an der sich Herr Kirsch, Frau B. Müller, Herr Dr. Scharfenberg und Herr Szilleweit beteiligen, wird betont, dass die Informationen lediglich die im Aufsichtsrat vertretenen Fraktionen erhalten und darüber hinaus die glichkeiten der Einflussnahme auf Grund dessen für die Stadtverordnetenversammlung nicht in dem erforderlichen Maße gegeben sei. Die Erweiterung des Kreises der Beteiligten werde als Zeichen von Transparenz gesehen.

 

Herr Schüler erwidert, dass nicht nachvollziehbar sei, welchen Wert bzw. Nutzen die erwarteten Mehrinformationen für die Fraktionen hätten, zumal der Hauptausschuss detailliert über Aktivitäten des Unternehmensverbundes, soweit Gesellschafterfragen berührt sind, informiert wird.

 

Der Oberbürgermeister ergänzt, dass die Kontrollfunktion dem Aufsichtsrat obliegt und die Zuständigkeiten eindeutig festgeschrieben seien.

 

Herr Exner, Beigeordneter für Zentrale Steuerung und Finanzen, betont, dass die Beteiligung der Fraktionen an der Öffnung der Gebote bei Vergaben der Landeshauptstadt auf Grund einer vor Jahren getroffenen Verabredung gegeben sei.

Die Bieter müssen sich darauf verlassen können, dass nur die per Gesetz festgeschriebenen Beteiligten Kenntnis von den Geboten erhalten und die Verschwiegenheitspflicht gewahrt wird.

 

Frau Krusemark, Leiterin des Fachbereiches Recht, Personal und Organisation, regt an, den vorliegenden Antrag im Aufsichtsrat zu diskutieren.

 

Im Anschluss wird die modifizierte Fassung mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Unternehmensverbund Pro Potsdam wird gebeten, bei der Ausschreibung von Grundstücken im Innenstadtbereich die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zur Öffnung der Gebote einzuladen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung des Unternehmensverbundes Pro Potsdam entsprechende Gespräche zu führen.

Über das Ergebnis der Gespräche ist die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06. April 2016 zu informieren. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

9

Stimmenthaltung:

2

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage abzulehnen.