13.04.2016 - 3 Informationen zum Sachstand "Pfingstberg"

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Der Oberbürgermeister weist eingangs darauf hin, dass heute über den derzeitigen Sachstand sowie die weiteren Schritte berichtet  werden soll; eine Beschlussfassung sei nicht das Ziel für die heutige Sitzung.

Im Vorfeld haben sich die Ausschüsse für Finanzen;  Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung mit den vorgestellten 3 Varianten befasst und unisono der Variante B, mit folgender Änderung: Streichung des Punktes 4 im Beschlussvorschlag:

Hinsichtlich der laufenden Pflege und Erhaltung kann eine Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt vorgesehen werden, die unter Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Die Kostenbeteiligung darf höchstens dem Aufwandsanteil auf den öffentlich nutzbaren Flächen entsprechen. zugestimmt.

 

Herr Goetzmann führt aus, dass der finanzielle Aspekt bei der Beratung in den Fachausschüssen eine große Rolle gespielt habe. Die nur für die Variante B aufrecht erhaltene Zusage der MDB KG, die Herstellungsmaßnahmen aus privater Hand zu finanzieren, habe letztendlich den Vorrang dieser Variante begndet.

Der von der Fraktion DIE aNDERE eingereichte Änderungsantrag wurde in allen drei Fachausschüssen abgelehnt.

 

Herr Prof. Dorgerloh dankt Herrn Goetzmann für die intensiven Gespräche mit allen Beteiligten, mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Das klare Votum der Fachausschüsse für die Variante B werde begrüßt und auch von der Stiftung favorisiert.

Der Stiftungsrat werde sich nun um private Finanzierungsmöglichkeiten bemühen.

Darüber hinaus haben Rücksprachen mit der MDB KG ergeben, dass diese auch die Pflegekosten für den öffentlichen Teil der Fläche übernehmen würde.

Weiterhin habe man sich darauf verständigt, neue Zuwegungen im Zeitraum des Nießbrauchvertrages zu schaffen sowie die Zugänglichkeit, wie auch im Neuen Garten: 7 Tage die Woche von 6:00 bis 22:00 Uhr bzw. von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, zu gewährleisten.

 

Der Oberbürgermeister ergänzt, dass auf dieser Grundlage das Projekt gestartet werden kann. Er betont, dass eine intensive Behandlung der Varianten und der Rechtsfolgen stattgefunden habe; die Zustimmung des Hauptausschusses sei Voraussetzung für die weiteren Schritte.

 

Herr Dr. Scharfenberg hrt aus, dass es auf Grund der sofortigen Überweisung der Beschlussvorlage in die Fachausschüsse, im Hauptausschuss noch keine Verständigung dazu gegeben habe.

Ausgangspunkt für die Verhandlungen sei der Nießbrauchvertrag und die darin festgeschriebene 40-jährige Nutzung.

Aus seiner Sicht, sei dieses Ergebnis in erster Linie für Herrn Döpfner ein gutes Ergebnis, auf Grund des Landgewinnes.

Er betont, dass die Fraktion DIE LINKE die Variante A favorisiere.

Herr Dr. Scharfenberg bittet um Informationen, ab wann die Begehbarkeit hergestellt und wie diese konkret aussehen werde.

Wie weit gehen die Einschränkungen, die durch den Bebauungsplan möglich sind, einschließlich des Grundstückes von Herrn Döpfner.

 

Im Anschluss äern sich die Vorsitzenden der Fraktionen CDU/ANW, Bürgerbündnis, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dahingehend, dass die Entscheidung für Variante B begrüßt wird, Leistungen und Gegenleistungen damit im Gleichgewicht seien und die Variante B damit für alle Beteiligten von Vorteil sei.

 

Herr Kirsch bittet um Auskunft, ob das Grundstück, welches bisher immer ein Privatgrundstück war, umgewidmet wurde.

 

Herr Szilleweit erklärt namens der Fraktion DIE aNDERE, dass Tatsachen geschaffen wurden und man befürchte, damit einen Präzedenzfall zu schaffen.

 

Herr Prof. Dorgerloh erwidert, dass man über keine Flächen verfüge, welche nicht öffentlich zugänglich bzw. begehbar seien. Andere Objekte / Flächen  in der Landeshauptstadt werden z.B. von der Universität genutzt. Darüber hinaus gebe es jedoch keine Flächen, welche per Nießbrauchvertrag an private Nutzer übergeben wurden oder werden können. Eine Übertragbarkeit auf andere Situationen scheide deshalb aus.

 

Er betont, dass die Herstellung der Zugänglichkeit, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit, das vollständige Erleben des Areals ermöglichen soll. Im Übrigen sei im Nießbrauchvertrag der Zeitraum für die zu schaffende Zugänglichkeit festgeschrieben.

 

Alle Seiten hätten sich bewegt; die Villa Schlieffen soll öffentlich als privates Museum genutzt werden.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, ob davon auszugehen sei, dass im nächsten Jahr die Hauptwege zugänglich seien, also die Öffnung schrittweise vollzogen werde, erwidert Herr Goetzmann, dass der Ablauf der Sanierungsmaßnahmen nicht zwingend die Wiederherstellung der Wege in den Vordergrund stellen kann, weil logistische Zusammenhänge der baulichen Maßnahmen beachtet werden müssen.

Prioritär sei zu klären, welche Flächen und Objekte zuerst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

 

Der Oberbürgermeister ergänzt, dass der Stiftungsrat im Mai dazu beraten und beschließen werde; Voraussetzung sei eine positive Beschlussfassung im Hauptausschuss.

Abschließend führt er aus, dass die Tatsache, dass das Gelände einfach eingezäunt wurde, sehr problematisch gewesen sei. In den Planungen müsse die Entfernung des Zaunes im vertretbaren baurechtlichen Rahmen berücksichtigt werden.

Er sichert zu, dass alle Beteiligten nach der Beschlussfassung über den Stand der weiteren Entwicklung informiert werden.

Herr Jakobs dankt Herrn Goetzmann ausdrücklich für sein Engagement in der Sache.

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