25.05.2016 - 4 Verständigung zur Einwohnerfragestunde

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Bezüglich der vorliegenden Fragen zur Einwohnerfragestunde schlägt der Oberbürgermeister vor, die Fragen 1, 3 und 7 zu beantworten.

Die Frage 2 sollte nicht im Rahmen der Einwohnerfragestunde beantwortet werden, weil hier eine Berichtspflicht gegenüber dem Hauptausschuss bestehe und die Problematik den Fragesteller persönlich betreffe.

Die Fragen 4, 5 und 6 sind gemäß § 4 Pkt. 2 Hauptsatzung von der Beantwortung ausgeschlossen, da die Inhalte bereits Gegenstand der gleichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind.

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